Aufgabenteilung in der Wasserwirtschaft an der Ruhr

Gesetzgeber - Ordnungsrahmen

Die gesetzlichen Vorgaben zur Wasserwirtschaft werden auf EU-, Bundes- oder Landesebene gesetzt. Dies betrifft die Umweltstandards wie beispielsweise Einleitungsgrenzwerte oder Trinkwasserqualitätsnormen, aber auch die Organisationsformen und Aufgabenwahrnehmungen durch die verschiedenen Träger der Wasserwirtschaft. So sind beispielsweise die Rechte und Pflichten des Ruhrverbands im Ruhrverbandsgesetz, einem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalens, geregelt.

Ruhrverband - Wassermengenwirtschaft

Aus der Ruhr werden zur Zeit rund 500 Millionen m³ Wasser pro Jahr entnommen. Hiervon wird etwa die Hälfte in die Siedlungsgebiete von Emscher, Lippe und Wupper exportiert oder geht der Ruhr auf andere Weise, z.B. durch Verdunstung, verloren. Dadurch entsteht in trockenen Zeiten ein erheblicher Wassermangel in der Ruhr, der auszugleichen ist. Die Talsperren des Ruhrverbands speichern in regenreichen Zeiten Wasser und geben es in Trockenperioden in das Flusssystem ab. Damit wird der Abfluss der Ruhr erhöht und die Wasserversorgung sichergestellt sowie zusätzlich die Wasserqualität verbessert. Die Talsperren können bei starken Niederschlägen beträchtliche Wassermengen zurückhalten und somit Hochwasserspitzen mindern.


Wasserwerksgesellschaften - Trinkwassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung

Die Wasserwerke an der Ruhr gewinnen täglich Trink- und Brauchwasser für 5 Millionen Menschen sowie für Gewerbe- und Industriebetriebe. Das natürliche Grundwasser im Ruhrtal wird über Versickerungsbecken mit Flusswasser angereichert. Anschließend in Brunnen gefasst und mit Hilfe von Sand- und teilweise Aktivkohlefiltrationen zu Trinkwasser aufbereitet und nach Desinfektion über die Trinkwassernetze an die Verbraucher verteilt.
Näheres zu den Aufbereitungsverfahren und den einzelnen Wasserversorgern im Ruhrtal finden Sie unter: www.awwr.de


Städte und Gemeinden - Abwassersammlung

Die 60 Städte und Gemeinden im Ruhreinzugsgebiet sammeln in ihren Kanalnetzen, das durch 2,2 Millionen Menschen sowie viele Industrie- und Gewerbebetriebe erzeugte Abwasser und leiten es an definierten Übergabepunkten an den Ruhrverband weiter.


Ruhrverband - Abwasserreinigung

In seinen 73 Kläranlagen reinigt der Ruhrverband das von den Städten und Gemeinden an ihn weitergeleitete Abwasser, entsprechend den Vorgaben des Gesetzgebers. Die beim Klärprozess übrig bleibenden Abfälle werden umweltgerecht verwertet. 98% des jährlich anfallenden Klärschlamms werden thermisch verwertet, zum überwiegenden Teil in einer dem Ruhrverband anteilig gehörenden Wirbelschichtfeuerungsanlage in Werdohl-Elverlingsen.


Behörden - Gewässerunterhaltung/Schifffahrt

Zuständig für die Gewässerunterhaltung und die Schifffahrt sind:

- Ruhrmündung bis zur Schlossbrücke in Mülheim:

  • Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Meiderich

- Schlossbrücke bis zum Wehr des Harkortsees:

  • Bezirksregierung Düsseldorf

- Alle anderen Abschnitte der Ruhr und ihrer Nebengewässer:

  • Die jeweiligen Städte und Gemeinden

Für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb ist die Ruhr schiffbar von der Mündung bis Ruhr-Kilometer (Rhr-Km) 41,6 in Essen-Rellinghausen, Zornige Ameise. Zwischen der Mündung in den Rhein und Rhr-Km 12,208 in Mülheim/Ruhr, Schlossbrücke, ist die Ruhr zur Bundeswasserstraße ausgebaut. Von hier an, bis zur Schiffbarkeitsgrenze ist sie als Landeswasserstraße für Fahrzeuge mit einem maximalen Tiefgang von 1,70 m, einer Länge von höchstens 38 m und einer Breite bis zu 5,20 m befahrbar. Das Segeln und Surfen ist in diesem Ruhrabschnitt möglich.

Behörden - Genehmigungen/ Überwachung Die Bezirksregierungen und weitere Behörden auf Landes- und kommunaler Ebene sind für die Erteilung von wasserrechtlichen Genehmigungen/ Erlaubnissen (z.B.: Wasserentnahmen, Einleitungen in Gewässer, Betriebsgenehmigungen) zuständig. Ferner überwachen die Behörden die Einleitungsgrenzwerte bzw. die jeweiligen Gesundheitsämter die Einhaltung der Trinkwasserverordnung.