Schmallenberg überträgt die Abwasserbeseitigungspflicht auf den Ruhrverband

Pilotprojekt erfolgreich gestartet

Zum 1. Oktober 2017 erfolgte durch die Stadt Schmallenberg gemäß § 52, Abs. 2 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht an den Ruhrverband. Damit ist die Stadt Schmallenberg die erste NRW-Kommune, die die Übertragungsoption von einem Hoheitsträger auf einen anderen genutzt hat. Das landesweit beobachtete Pilotprojekt ist damit erfolgreich gestartet und der Ruhrverband betreibt nun das kommunale Kanalnetz und die zugehörigen abwassertechnischen Anlagen im Stadtgebiet Schmallenberg.

Für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schmallenberg wird sich nichts ändern. Die Gebührenhoheit und die Ausstellung der Gebührenbescheide verbleiben nach wie vor bei der Stadt. Ebenso erfolgen Neubaumaßnahmen sowie größere Instandhaltungen wie bisher in enger Abstimmung mit Rat und Verwaltung. Darüber hinaus hat der Ruhverband die Gebührenstabilität für einen Fünf-Jahres-Zeitraum zugesichert. Für die Übertragung des Kanalvermögens leistet der Ruhrverband eine Ausgleichszahlung von 20 Millionen Euro an die Stadt und übernimmt Altkredite in Höhe von 5 Millionen Euro. Durch die letzten beiden Punkte entstehen damit echte Vorteile für die Schmallenberger Bevölkerung.  

Der Ruhrverband darf als Körperschaft des öffentlichen Rechts keine Gewinne machen und unterliegt den gleichen steuerlichen Rahmenbedingungen wie die Kommunen. Der Ruhrverband wird mit Hilfe seines qualifizierten Mitarbeiterstamms die technische und organisatorische Betriebsführung unter Beachtung der Selbstüberwachungsordnung Abwasser (SüwVO Abw) im Stadtgebiet Schmallenberg wahrnehmen. Die Leitung und Koordination der Betriebsführung erfolgt durch die Niederlassung Arnsberg. Der Betrieb wird durch in Schmallenberg stationiertes Fachpersonal, welches über ein speziell auf die Bedürfnisse des Kanalbetriebs eingerichtetes Fahrzeug verfügt, ausgeführt.

Die vertragliche Umsetzung des Investitionsprogramms gemäß Sanierungsnachweis und Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) soll konsequent eingehalten und Baumaßnahmen planmäßig und im veranschlagten Kostenrahmen durchgeführt werden. Bereits für 2018 sind die ersten Baumaßnahmen vorgesehen. Die durchschnittliche Investitionsrate in der zwanzigjährigen Vertragslaufzeit soll 1,2 Millionen Euro betragen, wobei bis Jahresende 2023 mehr als 9,5 Millionen Euro in Neubau- und Sanierungsmaßnahmen zur Werterhaltung des Kanalnetzes und zur Erhöhung der Betriebssicherheit investiert werden sollen.

Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb der Kanalisation und der damit eng verknüpften Niederschlagswasserbehandlungsanlagen und Kläranlagen aus einer Hand zu erledigen, bietet große Vorteile sowohl aus ökologischer als auch aus ökonomischer Sicht. Das Ziel des Ruhrverbands ist es, diese Vorteile zum Wohle unserer Gewässer und der Bevölkerung zu heben. Im Bereich der Abwassersammlung möchte der Ruhrverband in den nächsten Jahren weiter wachsen, um zusätzliche Synergien, die sich aus dem Management mehrerer Kanalnetze erschließen lassen, zu generieren. Der Ruhrverband ist Teil der kommunalen Familie und in diesem Sinne bestrebt, für die Bevölkerung im Ruhreinzugsgebiet eine optimale Abwasserinfrastruktur so wirtschaftlich wie möglich vorzuhalten und damit die Gewässer zu schützen.   


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