Hattingen überträgt die Abwasserbeseitigungspflicht auf den Ruhrverband
Die Stadt Hattingen hat ihre Abwasserbeseitigungspflicht zum 1. Juli 2020 auf den Ruhrverband übertragen. Mit der Übertragung der Aufgabe ist auch das wirtschaftliche Eigentum am Kanalnetz der Stadt Hattingen auf den Ruhrverband übergegangen. Der Verband zahlt der Stadt dafür einen Ausgleichsbetrag in Höhe von rund 110 Millionen Euro, sobald die Anlageninventur aktualisiert worden ist. Dies soll nach derzeitigem Stand noch in diesem Jahr erfolgen.
Das Kanalnetz wird seit dem 1. Juli vom Betriebsschwerpunkt Hattingen des Ruhrverbands betrieben. Zum Betriebsschwerpunkt Hattingen gehören neben dem Kanalnetz die Kläranlagen Essen-Burgaltendorf und Hattingen sowie alle abwassertechnischen Bauwerke in den Einzugsgebieten dieser Kläranlagen. Der Betriebsschwerpunkt ist auf der Kläranlage in Hattingen, Weg zum Wasserwerk 15-17, angesiedelt. Das Betriebsteam hat 19 Beschäftigte, die über alle erforderlichen Qualifikationen (z.B. Fachkräfte für Abwassertechnik, MetallhandwerkerInnen, ElektrikerInnen) verfügen. Die planerischen und verwaltungstechnischen Arbeiten werden von spezialisierten Teams (z.B. Projektmanagement, Betriebsmanagement, Genehmigung & Konformität, Arbeitssicherheit, Verwaltung & Controlling) des Regionalbereichs West am Zentralstandort des Ruhrverbands in Essen wahrgenommen.
Für die Bürgerinnen und Bürger in Hattingen hat sich nicht viel verändert. Die Gebührenhoheit und die Ausstellung der Gebührenbescheide verbleiben nach wie vor bei der Stadt. Fragen zum Gebührenbescheid werden daher weiterhin von ihr beantwortet. Darüber hinaus verbleibt auch die Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzepts und damit die Planungshoheit bei der Stadt.
Um Fragen, Störungsmeldungen und sonstige Anliegen, die das Kanalnetz betreffen, kümmert sich der Ruhrverband. Der zuständige Regionalbereich West ist erreichbar per Mail unter [email protected] sowie während der Servicezeiten (Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 14 Uhr) telefonisch unter 0201/178-2242. Die telefonische Erreichbarkeit in Notfällen nach Dienstschluss ist über die Rufnummer 0201/178-0 sichergestellt.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts darf der Ruhrverband keine Gewinne erzielen und unterliegt den gleichen steuerlichen Rahmenbedingungen wie die Kommunen. Dem Ruhrverband bietet sich durch die Kanalnetzoption die Chance, seine wasserwirtschaftlichen Kernaufgaben sinnvoll abzurunden. Er verfügt mit seiner mehr als 100-jährigen Unternehmensgeschichte über umfassende Erfahrungen in der Abwasserbeseitigung sowie über spezialisiertes Fachwissen in der gesamten Siedlungsentwässerung. Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb der Kanalisation und der damit eng verknüpften Niederschlagswasserbehandlungsanlagen und Kläranlagen aus einer Hand zu erledigen, bietet große Vorteile sowohl aus ökologischer als auch aus ökonomischer Sicht.