Korruptionsprävention

Der Schutz vor und die Abwehr von Korruption sind fester Bestandteil der Unternehmensführung beim Ruhrverband. Wir sind uns unserer Verantwortung als öffentlich-rechtliches Unternehmen bewusst und gehen mit dem Thema transparent um. Eine entsprechende Dienstanweisung legt Maßnahmen zur Sensibilisierung der Beschäftigten sowie zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption fest und regelt das konkrete Vorgehen im Verdachtsfall.

Darüber hinaus folgt der Ruhrverband den Empfehlungen zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung und hat demzufolge alle Arbeitsbereiche einer systematischen Analyse hinsichtlich ihres konkreten Korruptionsrisikos unterzogen. Die bestehenden Instrumente zum Schutz vor Korruption werden regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen gewährleisten die für den Ruhrverband geltenden Vergaberichtlinien ein transparentes, wirtschaftliches und wettbewerbskonformes Vorgehen bei der öffentlichen Beauftragung.

Gemäß § 16 i.V.m § 1 Abs. 1 Nr. 4 Korruptionsbekämpfungsgesetz erteilen die Mitglieder der Organe des Ruhrverbands u. a. Auskunft über Beraterverträge, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Organen sowie Funktionen in Vereinen.