Angeln an den Talsperren des Ruhrverbands
Durch fischereiliche Bewirtschaftung sorgt der Ruhrverband für gesunde und an die gewässerspezifischen Verhältnisse angepasste Fischbestände in seinen Talsperren. Diese Angelreviere genießen daher bei Freizeitanglern weit über die Grenzen des Sauerlands hinaus einen hervorragenden Ruf.
Bemerkenswert ist in allen Talsperren des Ruhrverbands der hohe Raubfischbestand mit kapitalen Seeforellen, Hechten, Zandern und Flussbarschen. Renken- und Maränenangler kommen an der Henne-, Möhne-, Sorpe-, Bigge- und an der Listertalsperre auf ihre Kosten. Die flachen Talsperrenvorbecken sind hervorragende Reviere für Karpfen- und Weißfischangler. Gute Aalbestände ergänzen die Palette an Angelmöglichkeiten.
Für das Angeln in den Ruhrverbandstalsperren wird ein Fischereierlaubnisvertrag benötigt. Mit dem Kombi-Jahresschein, einer Angellizenz für die Henne-, die Möhne-, die Sorpe- und die Biggetalsperre sowie den nicht geschützten Teil der Listertalsperre, dürfen über 2.000 Hektar Wasserfläche in der Region befischt werden.
Natürlich kann man für die Talsperren im Geltungsbereich des Kombi-Jahresscheins auch Jahres-, Wochen-, Zweitages- und Tagesscheine erwerben, die dann jeweils nur für eine bestimmte Talsperre gelten. Die Trinkwassertalsperren des Ruhrverbands, also die Ennepe-, Verse- und Fürwiggetalsperre sowie der geschützte Teil der Listertalsperre, dürfen nur mit Jahresscheinen befischt werden, die in begrenzter Anzahl ausgegeben werden.
Die Angellizenzen (Fischereierlaubnisverträge) für die Ruhrverbandstalsperren sind entweder im Online-Shop oder in den üblichen Ausgabestellen erhältlich.
Mit angelfreundlichen Rahmenbedingungen wie der Nachtangelerlaubnis in den Sommermonaten, dem gebührenfreien Einsatz von Ruderbooten und der Genehmigung zum Einsatz von Elektromotoren fördert der Ruhrverband zusätzlich die Attraktivität seiner Talsperren für Freizeitangler. Der gesicherte Betrieb der Talsperren, der Schutz der Natur und die Wahrung der Interessen anderer Wassersportler sind dabei stets ein wichtiges Anliegen. Nicht geangelt werden darf daher beispielsweise in Schutz- und Brutgebieten, in der Nähe technischer Einrichtungen und in Bereichen, die anderen Talsperrennutzungen vorbehalten sind. So stellt der Ruhrverband sicher, dass die Talsperren mit ihrem vielfältigen Aufgabenspektrum auch in Zukunft als attraktive Angelreviere erhalten bleiben.
Weitere Informationen zum Angeln an den Talsperren des Ruhrverbands:
Angeln im Sauerland - die Angelseite des Ruhrverbands
Auch in der Ruhr selbst und in den Ruhrstauseen darf geangelt werden. Informationen hierzu sind bei der Ruhrfischereigenossenschaft erhältlich.