Weitere Maßnahmen

Wichtig ist, dass die mit PFT belasteten Flächen so schnell und soweit wie möglich saniert werden, damit die PFT-Einträge in die Möhne und der Möhnetalsperre gestoppt werden. Hierzu hat das Land NRW Finanzmittel zugesagt.

Weiterhin wurden durch das zuständige Ministerium Maßnahmen eingeleitet, die den richtigen Weg hin zu mehr Gewässer- und somit Verbraucherschutz aufzeigen. Hierzu zählen:

  • das Eintreten für ein PFT-Verbot auf europäischer Ebene;
  • eine Verschärfung der Bioabfall- und Düngemittelverordnung;
  • die "Arnsberger Vereinbarung" zwischen dem Ministerium und der AWWR, mit der vereinbart wurde, dass weitere mögliche Stoffspuren in der Ruhr auf ihre Wirkung und Relevanz hin untersucht und darauf aufbauend Vermeidungsstrategien bzw. Vorsorge- und Eliminationsmaßnahmen festgelegt werden;


Fazit:

Es ist oberstes Ziel des Ruhrverbands, dass die PFT-Einträge in die Gewässer des Ruhr und insbesondere des Möhneeinzugsgebiets unterbunden werden. Das Verursacherprinzip muss weiterhin Geltung haben. Reine "End-of-the pipe"-Lösungen entsprechen nicht dem Leitbild des Ruhrverbands von einer nachhaltigen Wasserwirtschaft. Um zukünftige Eintragungen, ggf. auch anderer Stoffspuren, in die Gewässer zu verhindern, sind nach Auffassung des Ruhrverbands die entsprechenden Regelungen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft diesem Ziel anzupassen.