Kanalnetzübertragung
Die im Verbandsgebiet liegenden Kommunen sind nach der im Landeswassergesetz vorgesehenen Aufgabenteilung für die Ortsentwässerung zuständig. Hierfür betreiben sie Kanalisationen, mit denen das im Gemeindegebiet anfallende häusliche und gewerbliche Abwasser gesammelt und zu den Kläranlagen und Niederschlagswasserbehandlungsanlagen des Ruhrverbandes fortgeleitet wird. Eine Änderung des Landeswassergesetzes im Jahre 2016 ermöglicht es den Verbandskommunen, diese Aufgabe des Sammelns und Fortleitens von Abwasser auf den Ruhrverband zu übertragen. Bei einer solchen Aufgabenübertragung, die vereinfacht als Kanalnetzübertragung bezeichnet wird, handelt es sich nicht um einen Verkauf oder eine Privatisierung kommunaler Infrastruktur, sondern um einen staatlichen Organisationsakt, mit dem eine hoheitlich wahrzunehmende Aufgabe von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft auf eine andere übertragen wird. Das Kanalnetz bleibt Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Der kommunale Gestaltungsspielraum wird durch eine solche Übertragung in keiner Weise eingeschränkt. Die Satzungs-, die Gebühren- und die Planungshoheit verbleiben nach erfolgter Aufgabenübertragung weiter in kommunaler Verantwortung. Der Ruhrverband muss die sich hieraus ergebenden kommunalen Vorgaben, etwa im Rahmen von Stadtentwicklungsprojekten, vollständig umsetzen.
Mit der Übertragung der Aufgabe geht das wirtschaftliche Eigentum am Kanalnetz als uneingeschränktes Nutzungsrecht auf den Verband über. Dafür zahlt der Verband der Kommune einen Ausgleichsbetrag. Die Aufwendungen für Betrieb und Unterhaltung des Kanalnetzes (Personalkosten, Materialkosten, Kapitalkosten) legt der Verband nur auf die übertragende Kommune im Beitragswege um. So wird die Genossenschaft nicht mit Kosten aus der Kanalnetzübertragung auf den Verband belastet.
Der Ruhrverband verfügt über jahrzehntelange Erfahrungen in der Abwasserbeseitigung und spezialisiertes Fachwissen in der gesamten Siedlungsentwässerung. Seine dezentrale Struktur mit ihren Regionalbereichen und ihren vielen im Verbandsgebiet betriebenen Abwasseranlagen gewährleistet eine hohe Präsenz in der Fläche als ideale Voraussetzung für einen verbandlichen Kanalnetzbetrieb. Gerade in Zeiten, in der die Betreiber von Abwasseranlagen durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und technische Regelwerke fortlaufend mit neuen Anforderungen an die Überwachung, Zustandserfassung und bauliche Sanierung von Kanalisationen konfrontiert sind, ist eine hohe Verfügbarkeit von abwassertechnischem Know-how von großem Vorteil.
Eine Kanalnetzübertragung schafft die Voraussetzung, Siedlungswasserwirtschaft kompetent und zuverlässig aus einer Hand zu betreiben. Sie beseitigt Schnittstellen im Kanalsystem vor Ort und eröffnet die Möglichkeit, bestehende Kosteneinsparpotentiale zu heben. Die übertragende Gemeinde profitiert hiervon gleich zweimal, indem sie durch Erhalt des Ausgleichswertes bisher gebundenes Kapital freisetzt, das sie für wichtige gemeindliche Aufgaben oder zur Entschuldung einsetzen kann, und indem auf lange Sicht eine verlässliche Gebührenstabilität in ihrer Gemeinde gesichert wird.
Die bereits erfolgreich durchgeführten Kanalnetzübertragungen Stadt Meschede (2008), Stadt Schmallenberg (2017), Gemeinde Schalksmühle (2020), Stadt Hattingen (2020), Stadt Balve (2023) und Stadt Ennepetal (2023) lassen deutlich erkennen, dass von der Kooperation zwischen Ruhrverband und seinen Mitgliedsgemeinden in der Ortsentwässerung vor allem die Gebührenzahler nachhaltig profitieren.
Ansprechpartner:
Heiko Witulski
(Leiter des Zentralbereichs Finanzen,
Tel. 0201/178-1200)
Dr. Ruth Welsing
(Leiterin der Stabsstelle Recht),
Tel. 0201/178-1310