Hochwasser-Risikomanagement

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) hat den Schutz der Gewässer als Ökosysteme im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung der Umwelt als Kernziel. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Systeme Grundwasser und Oberflächengewässer (Fließgewässer, stehende Gewässer, Übergangsgewässer und Küstengewässer). Auf Grund der an den großen Gewässern zunehmend auftretenden Hochwasserereignisse  hat die Europäische Union im Jahr 2007 die sogenannte Hochwasserrisikomanagementrichtlinie erlassen. Diese dient der Bewertung und dem Management von Hochwasserrisiken. Für die Umsetzung dieser Richtlinie sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen zuständig, die hierzu entsprechende Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt haben. Seit Ende des Jahres 2015 sind die ersten Hochwasserrisikomanagementpläne für die vier Flussgebiete Ems, Maas, Rhein und Weser sowie für die Teileinzugsgebiete der größeren Nebengewässer des Rheins in Kraft. Diese dient der Bewertung und dem Management von Hochwasserrisiken. Für die Umsetzung dieser Richtlinie sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen zuständig, die hierzu entsprechende Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt haben. Seit Ende des Jahres 2015 sind die ersten Hochwasserrisikomanagementpläne für die vier Flussgebiete Ems, Maas, Rhein und Weser sowie für die Teileinzugsgebiete der größeren Nebengewässer des Rheins in Kraft. Diese orientieren sich in ihrem Zeitraum an den Bewirtschaftungsplänen der Wasserrahmenrichtlinie und gelten bis zum Ende des Jahres 2021. Die vorbereitenden Arbeiten für den zweiten Managementzyklus sind weitgehend abgeschlossen. Bereits im Jahr 2019 ist die Aktualisierung der Hochwassergefahren- und -risikokarten erfolgt. Im März  2021 haben die Behörden die Entwürfe der neuen Hochwasserrisikomanagementpläne veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Hierzu konnten  die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit bis zum Juni 2021 Stellung beziehen. Die Vorlage der endgültigen Managementpläne für den zweiten Hochwasserrisikomanagementzyklus ist für den 22. Dezember 2021 vorgesehen. Ob und inwieweit darin bereits Erkenntnisse und Erfahrungen aus den Starkregenereignissen von Mitte Juli 2021 einfließen werden, ist dem Ruhrverband aktuell nicht bekannt.



Weitere Informationen:
Umsetzung der Richtlinie
Gefahren- und Risikokarten
Hochwasserrisikomanagementpläne

Im Fall von an Ruhr und Lenne auftretenden Hochwasserereignissen steht der Ruhrverband in ständigem Kontakt mit den verantwortlichen Landesdienststellen. Er unterstützt diese in Abhängigkeit von den jeweils herrschenden örtlichen Randbedingungen über die Steuerung des Talsperrensystems in ihrer Arbeit.