Gleichstellungsarbeit beim Ruhrverband - mehr als ein Gesetz!

Seit im November 1999 das Landesgleichstellungsgesetzt (LGG) in Kraft getreten ist und nun auch die Körperschaften des Landes gehalten waren, die in Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes formulierte Gleichberechtigung von Mann und Frau auf beruflicher Ebene nachweislich Realität werden zu lassen, hat sich das Gesicht des Ruhrverbands verändert:

Es ist weiblicher geworden. Waren Frauen beispielsweise in den Führungsetagen bis dahin eine echte Rarität, so kamen nun Jahr für Jahr weibliche Führungskräfte hinzu. So leitet zum Beispiel seit November 2019 Frau Dr. Mohr als Vorständin den Bereich Finanzen, Personal und Verwaltung.

Auch auf den Kläranlagen und in den Werkstätten des Ruhrverbands zeigen vermehrt Frauen, dass Technik durchaus weiblich ist. Junge Frauen in bislang männlich dominierten Berufen wie KonstruktionsmechanikerIn oder ElektronikerIn für Betriebstechnik auszubilden, um ihnen Perspektiven in qualifizierten Arbeitsbereichen zu eröffnen, war von Anfang an erklärtes Ziel des Vorstands des Ruhrverbands.

Flexible Arbeitszeiten und unterschiedliche Teilzeitmodelle ermöglichen Frauen und Männern mit betreuungsbedürftigen Kindern, Familie und Beruf zufriedenstellend zu vereinbaren. Ein Dienstleistungsunternehmen berät die Beschäftigten in allen Fragen der Kinderbetreuung und (vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung) auch im Hinblick auf pflegebedürftige Angehörige. Ein dritter Baustein ist die „Externe MitarbeiterInnenberatung“ (EAP). Dort erhalten die Mitarbeitenden Unterstützung in einer Vielzahl von Themen im beruflichen und privaten Kontext.

Des Weiteren sind wir seit geraumer Zeit aktives Mitglied beim Essener Bündnis. Essener Unternehmen setzen sich hinsichtlich der Interessen von Familien ein, um diese zu fördern und zu stärken für eine nachhaltige Verbesserung der familiären Lebensbedingungen.

Mit Einführung des LGG also machte sich der Ruhrverband auf den Weg, den beiden zentralen Forderungen – dem Abbau von Unterrepräsentanz und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Rechnung zu tragen. Zugleich gab das Gesetz Impulse, die im Sinne eines Top-Down-Ansatzes von der Unternehmensleitung aufgenommen und in die Fachbereiche hineingetragen wurden: So implementierte der Ruhrverband als erster Wasserverband in Nordrhein-Westfalen das Prinzip des Gender Mainstreaming, bei dem unternehmerische Prozesse bereits im Planungsstadium auf ihre möglichen nachteiligen Auswirkungen auf eines der Geschlechter überprüft werden und so mittelbare Diskriminierung vermieden wird.

Gewiss wird noch viel Wasser die Ruhr hinunterfließen, bis eine berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern beim Ruhrverband auf allen Ebenen komplett und selbstverständlich ist. Sind doch Unternehmensstrukturen immer auch Spiegelbild der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Gewiss ist aber auch, dass sich die Beschäftigten weiterhin mit Herz und Verstand für das Thema Geschlechtergerechtigkeit einsetzen werden.