Hinweisgeberstelle

Um mögliche Verstöße gegen gesetzliche Regelungen – sei es im Bereich Korruption, Betrug oder Verstöße gegen den Umwelt- oder Arbeitsschutz sowie gegen die Persönlichkeitsrechte – zu melden, setzt der Ruhrverband auf den Schutz von Hinweisgebern. Über eine anonyme Meldeplattform können Verdachtsfälle sowohl von Mitarbeitenden als auch von Außenstehenden mitgeteilt werden. Der Schutz der Vertraulichkeit und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte stehen dabei an erster Stelle. Die eingesetzte Software entspricht sowohl dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) als auch der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), und eingehende Meldungen werden durch die Innenrevision des Ruhrverbands bearbeitet. 

Helfen Sie uns, das Richtige zu tun und schädigendes Verhalten aufzudecken.

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