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Der Ruhrverband, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, vereint seit 1990 zwei traditionsreiche Wasserverbände und verwaltet sich selbst unter der Aufsicht des Landes NRW. Seine Organisationsstruktur, die der einer Aktiengesellschaft ähnelt, ermöglicht den Mitgliedern eine aktive Mitgestaltung.
Der Ruhrverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er blickt auf eine knapp hundertjährige wasserwirtschaftliche Praxis zurück. Im Jahre 1913 begründeten preußische Sondergesetze den früheren Ruhrverband und den früheren Ruhrtalsperrenverein. Der Ruhrtalsperrenverein existierte bereits von 1898 bis 1913 als privatrechtlicher Verein. Mit der Neufassung des Ruhrverbandsgesetzes wurden am 1. Juli 1990 beide Wasserverbände zum heutigen Ruhrverband vereinigt. Der Verband verwaltet sich selbst, steht jedoch unter der Rechtsaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Aufsicht nimmt das Ministerium für Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wahr.
Der Ruhrverband hat seit 1990 eine interne Struktur, die dem Aufbau einer Aktiengesellschaft ähnelt. Organe des Ruhrverbands sind die Verbandsversammlung, der Verbandsrat und die Verbandsverwaltung. Die Rechte und Pflichten der jeweiligen Organe des Ruhrverbands sind im Ruhrverbandsgesetz, in der Satzung des Ruhrverbands, in der Geschäftsordnung des Vorstands und in der Geschäftsordnung für die Verbandsverwaltung definiert.
Der Verbandsversammlung können bis zu 152 Delegierte angehören. Von diesen werden bis zu 150 von den Mitgliedern des Verbands entsandt oder von Stimmgruppen gewählt. Die Anzahl der Delegierten eines Mitglieds oder einer Mitgliedergruppe richtet sich nach der Höhe der entrichteten Beiträge, wobei die Beitragshöhe nach der entnommenen Wassermenge bzw. nach den eingeleiteten Schmutzfrachten berechnet wird. Zwei Delegierte werden von der Landwirtschaftskammer entsandt.
Aufgaben der Verbandsversammlung:
Nach der Neufassung des Ruhrverbandsgesetzes vom 7. Februar 1990 werden die Delegierten der Mitgliedergruppen für fünf Jahre in die Verbandsversammlung entsandt.
Dem fünfzehnköpfigen Verbandsrat gehören sieben Mitglieder aus der Gruppe der Kommunen und Kreise, zwei Mitglieder aus der Gruppe der Wasserentnehmer, ein Mitglied aus der Gruppe der gewerblichen Unternehmen und fünf Arbeitnehmervertreter an.
Vorsitzender: Oberbürgermeister Thomas Kufen, Stadt Essen
Stellv. Vorsitzender: Dr.-Ing. Dirk Waider, Gelsenwasser AG
Gruppe der Wasserentnehmer:
Gruppe der gewerblichen Unternehmen:
Gruppe der kreisfreien Städte, kreisangehörigen Städte und Gemeinden:
Gruppe der Landkreise:
ArbeitnehmervertreterInnen:
Beschäftigte des Verbandes:
Nichtbeschäftigte des Verbandes:
Der Verbandsrat übernimmt die Aufsichtsfunktion über die Geschäftsführung des Vorstands. Nach dem Ruhrverbandsgesetz sind jährlich mindestens zwei Sitzungen des Verbandsrats durchzuführen, in denen eingehend über Fragen, die für die künftige Entwicklung des Ruhrverbands relevant sind, beraten wird. Der Verbandsrat legt der Verbandsversammlung den Wirtschaftsplan und die Bau- und Maßnahmenpläne zur Beschlussfassung vor und wählt den Vorstand des Ruhrverbands.
Die Verbandsverwaltung ist in drei Vorstandsbereiche unterteilt.
Zum Bereich des Vorstandsvorsitzenden gehören die technischen Geschäftsbereiche Technischer Betrieb und Zentrale technische Abteilungen sowie die Abteilung Unternehmenskommunikation und die Stabstelle Innenrevision.
Der Vorstandsbereich Personal, Verwaltung und Soziales umfasst die Bereiche Personalmanagement und Zentrale Dienste, Einkauf sowie die Stabsstelle Digitalisierung und die Beauftragten für Gleichstellung, Datenschutz, Informationssicherheit und Arbeitssicherheit.
Der Vorstandsbereich Finanzen umfasst die Abteilungen Finanzen, Recht und Liegenschaften sowie Informationstechnik.
Diese Organisationsstruktur ist am 1. Mai 2024 in Kraft getreten. Um die vielfältigen gesetzlichen Aufgaben der Wasserwirtschaft zu bewältigen, beschäftigt der Ruhrverband ein mehr als 1.000 Personen umfassendes Team aus IngenieurInnen, ChemikerInnen, BiologInnen, Ver- und EntsorgerInnen, JuristInnen, ForstwirtInnen, Kaufleuten, ElektrikerInnen, EDV- SpezialistInnen, Verwaltungsfachleuten, KlärmeisterInnen, LaborantInnen, MonteurInnen und TechnikerInnen.
Die Selbstverwaltung garantiert die Beteiligung der Mitglieder an der Aufgabenerfüllung und an der Konkretisierung der Maßstäbe bei der Beitragsverteilung. Es ist im Eigeninteresse der Mitglieder, das Verursacherprinzip, das Leitprinzip des modernen Umweltrechts, umzusetzen.
Da der Ruhrverband für das gesamte Einzugsgebiet der Ruhr zuständig ist, kann er sich bei seinen Aufgaben an den natürlichen Gegebenheiten orientieren und ist unabhängig von kommunalen Grenzen.
Durch seine überregionale Ausrichtung nutzt der Ruhrverband kostensenkende Verbundeffekte bei Planung, Bau und Betrieb seiner Anlagen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Beitragshoheit und hoher Kreditwürdigkeit hat der Verband zudem Zugang zu zinsgünstigen Kommunaldarlehen und Förderprogrammen des Landes NRW.
Unsere Mitglieder tragen aktiv zur nachhaltigen Bewirtschaftung und Entwicklung der Gewässer bei.