Zwei Personen in Businesskleidung unterhalten sich vor einer großen Glasfassade. Die Frau trägt ein Blumenmuster-Bluse unter einem schwarzen Blazer, der Mann ist im Anzug von hinten zu sehen.

Mitglieder

Verbandsmitglieder und deren Veranlagung

Der Ruhrverband ist einer der sondergesetzlichen Wasserverbände in Nordrhein-Westfalen. Die sondergesetzlichen Wasserverbände nehmen gesetzlich übertragene, staatliche Aufgaben im Rahmen der Wasserwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen wahr, wie zum Beispiel die Reinigung von Abwasser. Die Aufgaben des Ruhrverbands ergeben sich aus dem Ruhrverbandsgesetz (RuhrVG). Das Gesetz enthält grundsätzliche Festlegungen über die Beitragsmaßstäbe und das Veranlagungsverfahren. Weitere Bestimmungen enthält die Satzung für den Ruhrverband. Einzelheiten der Beitragsberechnung sind in den Veranlagungsrichtlinien geregelt. 

Der Aufwand des Verbandes für seine Mitglieder wird bei der Veranlagung der Abwasserableiter (Städte, Gemeinden, gewerbliche Unternehmen) in Bewertungseinheiten (für die Schmutzwasserbehandlung) bzw. Quadratmetern (für die Niederschlagswasserbehandlung) nach den Regeln der Veranlagungsrichtlinien ermittelt. Der Aufwand für die Mitgliedsgruppe der Wasserentnehmer bemisst sich nach der Summe der Wasserentnahmen (soweit sie über 30.000 m³ liegen) und deren Verwendungsart. 

Der Ruhrverband finanziert sich überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen, wobei sich die Beitragshöhe nach der Menge und Verwendung des entnommenen Wassers bzw. der Menge und Beschaffenheit des abgeleiteten Abwassers und Regenwassers bemisst. Weil der Ruhrverband für das gesamte Flussgebiet der Ruhr zuständig ist, kann er durch Synergieeffekte Kosten bei Personaleinsatz, Planung, Bau und Betrieb einsparen. Planungen über kommunale Grenzen hinweg ermöglichen wirtschaftliche Verbundlösungen.

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