Wilde Party am Sorpedamm eskaliert: Bengalos und Grill-“Vergnügen“ am Waldesrand

Ruhrverband appelliert an Öffentlichkeit: Vandalismus unterlassen und an Sicherheit denken!

Eine Spur der Verwüstung hinterließen Feierwütige an der Sorpetalsperre. Für die Kosten der Beseitigung indes muss die Allgemeinheit aufkommen.

Zerbrochene Flaschen gefährden die Sicherheit von Passanten und Beschäftigten des Talsperrenbetriebes. Feuerstellen, wie im Hintergrund zu erkennen, sind ohnehin verboten.

Nachdem das gute Wetter im März bereits einige Unbelehrbare dazu veranlasste, deutliche Vandalismusspuren an der Lister- und der Biggetalsperre zu hinterlassen, wo unter anderem eine Sitzgarnitur angezündet würde, hat es nun auch die Sorpetalsperre „erwischt“: Auf dem Sorpedamm haben Feierwütige mit Bengalos und Hochprozentigem in den Mai gefeiert. Mitten auf dem Platz – und in unmittelbarer Nähe des dort angrenzenden Waldes – wurde leichtsinnigerweise sogar gegrillt. Die Partyspuren indes wurden selbstverständlich nicht beseitigt. So fanden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Talsperrenbetriebes leere Schnaps-, zerschlagene Bierflaschen, einen Grillrost, diverse Verpackungen und sonstigen Unrat vor.

Der Ruhrverband appelliert daher vor den nahenden Feiertagen am 26. Mai (Christi Himmelfahrt/Vatertag) und Anfang Juni (Pfingsten) an die Besucherinnen und Besucher der Talsperren: „Bitte verhalten Sie sich verantwortungsbewusst, hinterlassen Sie keinen Müll und sonstigen Unrat und verzichten Sie auf sicherheitsgefährdende Grill-Events. Das Grillen ist nur an ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt und offene Feuer im Wald sind in NRW ohnehin verboten. Vom 1. März bis zum 31. Oktober jedes Jahres gilt in Wäldern zudem Rauchverbot. Verstöße gegen das Landesforstgesetz – wie etwa das Feuermachen – bringen wir grundsätzlich zur Anzeige. Problematisch sind auch weggeworfene Glasflaschen: Die Scherben gefährden nicht nur die Beschäftigten des Talsperrenbetriebs beim Aufräumen, sondern auch spielende Kinder. Abfälle außerhalb der vorgesehenen Behälter zu entsorgen, ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbußen geahndet werden!“

Die Talsperren im Sauerland sind – auch wenn sie im Lauf der Jahrzehnte zu stark frequentierten Ausflugszielen geworden sind – in erster Linie technische Anlage, die der sicheren Wasserversorgung von Millionen Menschen dienen.

Für die Kosten, die die Beseitigung von mutwilligen Beschädigungen verursacht, zahlt letzten Endes die Allgemeinheit, denn sowohl die Kommunen, die Abwassergebühren erheben, als auch die Wasserwerksbetreiber, die Rechnungen für das Trinkwasser ausstellen, sind Pflichtmitglieder beim Ruhrverband. Und der wiederum muss anfallende Reinigungs- und Reparaturkosten auf seine Mitglieder umlegen, damit die Anlagen zur Wasserversorgung auch künftig betriebssicher bleiben.

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