Garnelen in der Möhnetalsperre

Als einzige der acht Ruhrverbandstalsperren ist die Möhnetalsperre seit einiger Zeit von der Schwebgarnelenart Hemimysis anomalabesiedelt. Sie hat ihr ursprüngliches Verbreitungsgebiet im Brackwasserbereich des Schwarzen Meers sowie in der Donau und weiteren Schwarzmeerzuflüssen und ist durch den Rhein-Main-Donaukanals nach Deutschland eingewandert. 1997 wurde sie erstmals im Rhein und aufgrund ihrer schnellen Ausbreitung bald auch in der unteren Ruhr bei Mülheim nachgewiesen – zusammen mit anderen neozoischen, d.h. eingewanderten Kleinkrebsarten. Weiter ruhraufwärts ist die Schwebgarnele seitdem nicht gewandert. Dafür gibt es erstaunlicherweise seit 2005 einen isolierten Bestand von Hemimysis anomala in der gesamten Möhnetalsperre einschließlich Hevearm. Dessen Herkunft ist völlig unklar; möglich ist, dass die Garnelen über von außerhalb stammende Besatzfische, über Bootstransporte oder möglicherweise sogar durch bewusstes Freisetzen in die Talsperre gelangt ist.

Das plötzliche Auftreten nicht-heimischer Tierarten verursacht oft große ökologische Schäden. Ein bekanntes Beispiel ist der „Killer-Flohkrebs“ Dickerogammarus villosus, ein ebenfalls aus der Schwarzmeerregion stammender, äußerst aggressiver Räuber, der für einen massiven Artenrückgang im Rhein und auch in der unteren Ruhr verantwortlich ist. Solche drastischen Auswirkungen sind bis jetzt durch das Auftreten der Schwebgarnelen in der Möhnetalsperre nicht zu verzeichnen. Deutlich ist allerdings schon jetzt, dass Hemimysis eine bevorzugte Nahrungsquelle für Flussbarsche darstellt, deren Bestand sich auf Grund des verstärkten Futterangebots bereits erhöht hat. Fischereibiologische Untersuchungen durch Fachleute des Ruhrverbands und eine Masterarbeit speziell zu diesem Thema werden die Verbreitung der Schwebgarnelen und deren Stellung im Nahrungsnetz der Talsperre sowie mögliche Einflüsse auf die Wasserqualität noch genauer untersuchen. Abschließend geklärt ist der Einfluss der Schwebgarnelen auf das ökologische Gleichgewicht in der Möhnetalsperre also noch nicht. Eine weitere Ausbreitung der Tiere, so possierlich sie auch aussehen mögen, sollte daher im Interesse einer gesunden, an die Standortbedingungen optimal angepassten Artengemeinschaft möglichst vermieden werden. Übrigens ist das Aussetzen fremder Arten gesetzlich verboten und kann sogar strafrechtlich verfolgt werden.