Gewässer und Auen

Die naturnahe Gestaltung von naturfernen Bereichen wie Gewässerabschnitten oder Flächen im Gewässerumfeld spielt beim Ruhrverband eine nicht unbedeutende Rolle, denn das Naturschutzrecht verlangt für Eingriffe in Natur und Landschaft durch den Bau von Kläranlagen, Regenüberlaufbecken oder anderen abwassertechnischen Einrichtungen einen ökologischen Ausgleich. Der Ruhrverband hat daher beispielsweise die Ausgleichsflächen Ersatzflächenpool Oefte und Ruhrinsel Rellinghausen in Essen oder das Ökokonto „Gilberginsel“ im Kreis Olpe geschaffen. Am Deilbach, einem in Essen-Kupferdreh in den Baldeneysee einmündenden Nebengewässer der Ruhr wurden in Höhe der Ortslage Hattingen-Niederbonsfeld auf einer Fläche von rund sieben Hektar in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen und zuständigen Behörden auentypische Strukturen geschaffen. Dies dient sowohl den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie als auch naturschutzfachlichen Zielen. Die Maßnahme wird über ein Ökokonto finanziert.


Neben der Betrachtung des Gewässerumfelds ist auch der Zustand des Gewässers selbst von essenzieller Bedeutung für eine natürliche Ausprägung von Flora und Fauna. Vielfach ist hierfür Durchführung einer ökologisch ausgerichteten Gewässerentwicklung notwendig, welche die in der Vergangenheit vorgenommenen anthropogenen Veränderungen wieder rückgängig macht.