Maßnahmen zur Gewässerentwicklung im Spannungsfeld von gesetzlichen Vorgaben, Kooperations- und Freiwilligkeitsprinzip und angespannten Haushaltslagen (am Beispiel des Ruhr-Einzugsgebiets)
Die Situation für Gewässerunterhaltungspflichtige und sonstige Träger von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung ist geprägt durch einen Handlungsdruck seitens der Wasserbehörden zur Konkretisierung und Umsetzung von Maßnahmen aus Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen, die zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, auch gegenüber der Europäischen Union, als behördenverbindlich eingeführt sind. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen erfolgt dies auf Basis so genannter Umsetzungsfahrpläne, die durch die Gremien der Maßnahmenträger als Pflichtaufgabe zu beschließen und mit allen Betroffenen abzustimmen waren.
Politik und der Verwaltung heben allerdings auch immer wieder auf die kooperative und freiwillige Basis ab, auf der Maßnahmen zur Gewässerentwicklung durchgeführt werden sollen. Dies steht dann jedoch in einem gewissen Widerspruch zur Behördenverbindlichkeit und Pflichtaufgabe, der für die tatsächliche Maßnahmenumsetzung vor allem aus finanziellen Gründen nicht auflösbar erscheint.
Vor diesem Hintergrund hatte der Deutsche Rat für Landespflege mit finanzieller Unterstützung des Ruhrverbands und der Lennart-Bernadotte-Stiftung im Jahr 2012 eine Studie erarbeitet, die sich mit dem Thema von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung im Spannungsfeld von gesetzlichen Vorgaben, Kooperations- und Freiwilligkeitsprinzip und angespannten Haushaltslagen auseinander gesetzt hat. Sie hatte zum Ziel, die in diesem Handlungsfeld bestehenden Zusammenhänge und Wechselbeziehungen systematisch aufzubereiten und Grundlagen für die Entwicklung einer zukünftigen Handlungsstrategie zusammen zu tragen. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Durchführung von strukturierten Interviews mit Vertretern verschiedener Institutionen.
Im Ergebnis dieser Studie begrüßt eine große Mehrheit der Befragten den gewählten kooperativen Ansatz bei der Erstellung der Umsetzungsfahrpläne. Auch sieht sich die Mehrzahl der befragten Kommunen und sonstigen Betroffenen in der Verantwortung, ihrer Rolle als potenzieller Träger von derartigen Maßnahmen auch gerecht zu werden. Eine Anwendung von Sanktionen als mögliches Zwangsmittel zur Maßnahmendurchführung lehnen sie aber weitgehend ab. Weiterhin verdeutlicht die Studie, dass die Maßnahmenträger nur selten Gewässerentwicklung aus Gründen des Nachhaltigkeitsgedankens, des Ressourcenschutzes oder des Gemeinwohls als notwendig erachten. Vielmehr sprechen sie sich in der Regel dann für eine Maßnahmenumsetzung aus, wenn sich Synergien mit anderen Handlungsfeldern – hierunter insbesondere der Hochwasserschutz, die städtebauliche Entwicklung sowie Tourismus und Naherholung – erzielen lassen. Oftmals stehen der tatsächlichen Realisierung allerdings Hinderungsgründe (geringe Verfügbarkeit finanzieller Mittel, fehlende Flächenverfügbarkeit, unzureichende Personalkapazität, eingeschränkte Zugriffsmöglichkeiten auf die Gewässer) entgegen.
Die ausführliche Dokumentation dieser Erhebung kann dem Bericht zu dieser Studie entnommen werden. In der Anlage 1 und der Anlage 2 sind die vorbereiteten Fragen sowie die Auswertung der durchgeführten einzelnen Interviews enthalten.