Bündelung und Ausgleich der Interessen aller Verbandsmitglieder
Als selbstverwaltende Körperschaft des öffentlichen Rechts entwickelt der Ruhrverband seine Unternehmensziele im Dialog mit den derzeit 520 Verbandsmitgliedern - Städten, Gemeinden, Kreisen, Wasserwerken und gewerblichen Unternehmen im Flussgebiet der Ruhr. Sie verwalten den unter der Rechtsaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen stehenden Ruhrverband. Bei der Umsetzung der wasserwirtschaftlichen Aufgaben ist der Ruhrverband gleichzeitig langjähriger Partner und kompetenter Dienstleister für seine Mitglieder.
Mitglieder 2024
380 | Gewerbliche Unternehmen |
80 | - davon Wasserentnehmer |
60 | Gemeinden |
47 | Selbstständige Wasserversorgungsunternehmen |
33 | Sonstige Wasserentnehmer und Triebwerksbesitzer |
520 | Gesamt |
Der Ruhrverband finanziert sich überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen, wobei sich die Beitragshöhe nach der Menge und Verwendung des entnommenen Wassers bzw. der Menge und Beschaffenheit des abgeleiteten Abwassers und Regenwassers bemisst. Weil der Ruhrverband für das gesamte Flussgebiet der Ruhr zuständig ist, kann er durch Synergieeffekte Kosten bei Personaleinsatz, Planung, Bau und Betrieb einsparen. Planungen über kommunale Grenzen hinweg ermöglichen wirtschaftliche Verbundlösungen. So sind die Abwassergebühren für die rund zwei Millionen Menschen in den 60 Kommunen seines Verbandsgebiets trotz der topografischen Nachteile und kleinen Siedlungseinheiten im Sauerland nur geringfügig höher als im NRW-Durchschnitt.