Schifffahrt auf der Ruhr sowie auf Stauseen und Talsperren
Die Ruhr ist von der Mündung in den Rhein bis zum Ruhr-Kilometer 41,6 (Zornige Ameise, Essen-Rellinghausen) für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb schiffbar. Bis zum Ruhr-Kilometer 12,208 (Schlossbrücke, Mülheim) ist die Ruhr zur Bundeswasserstraße ausgebaut, auf der auch Berufsschifffahrt stattfindet (Rhein-Ruhr-Hafen Mülheim). Von dort aus wird die Ruhr bis zur Schiffbarkeitsgrenze zur Landeswasserstraße, auf der die Verkehrssaison vom 15. April bis zum 15. Oktober dauert. Außerhalb dieser Zeiten sind die Fahrwassertonnen wegen möglicher Hochwässer eingezogen, das Befahren erfolgt dann auf eigene Gefahr.
Auf der Landeswasserstraße dürfen Schiffe bis zu 1,70 Metern Tiefgang, 38 Metern Länge und 5,20 Metern Breite verkehren.
In den Sommermonaten laden verschiedene Personenschiffe auf der Ruhr, den Stauseen und Talsperren zu Ausflugsfahrten ein.
Weitere Informationen:
Ruhrschifffahrtsverordnung, zur Schifffahrt und zum Wassersport auf der Ruhr und zu aktuellen Bekanntmachungen
Onlinebuchung von Schleusungen
Onlinebuchung von Schleusungen an den Staustufen Baldeney und Kettwig
Weitere Links
Personenschifffahrt auf der unteren Ruhr
Weiße Flotte Mülheim
Weiße Flotte Essen
Personenschifffahrt auf den Stauseen
Baldeneyesee
Hengsteysee
Harkortsee
Kemnader See, MS Kemnade
Kemnader See, MS Schwalbe
Personenschifffahrt auf den Talsperren
Sorpetalsperre
Biggetalsperre
Möhnetalsperre
Hennetalsperre