Verbandsrat

Dem fünfzehnköpfigen Verbandsrat gehören sieben Mitglieder aus der Gruppe der Kommunen und Kreise, zwei Mitglieder aus der Gruppe der Wasserentnehmer, ein Mitglied aus der Gruppe der gewerblichen Unternehmen und fünf Arbeitnehmervertreter an. Die aktuellen Verbandsratsmitglieder finden Sie in dieser Liste.

Der Verbandsrat übernimmt die Aufsichtsfunktion über die Geschäftsführung des Vorstands. Nach dem Ruhrverbandsgesetz sind jährlich mindestens zwei Sitzungen des Verbandsrats durchzuführen, in denen eingehend über Fragen, die für die künftige Entwicklung des Ruhrverbands relevant sind, beraten wird. Der Verbandsrat legt der Verbandsversammlung den Wirtschaftsplan und die Bau- und Maßnahmenpläne zur Beschlussfassung vor und wählt den Vorstand des Ruhrverbands.