Wassersport an den Talsperren und Stauseen des Ruhrverbands

Einsatz von Elektromotoren bedingt den Erwerb einer E-Plakette

Seit Beginn des meteorologischen Sommeranfangs zieht es auch in diesem Jahr zahlreiche Wassersportfans an die Talsperren und Stauseen des Ruhrverbands. Ob Rudern, Kanufahren oder Stand-Up-Paddling – mittlerweile werden verschiedenste Wassersportarten auf den Gewässern ausgeübt. Seit 2011 ist das Befahren mit gewässerverträglichen Elektromotoren an einigen Talsperren und Stauseen erlaubt.

Der Ruhrverband weist Wassersportlerinnen und Wassersportler darauf hin, dass alle elektrisch betriebenen Wasserfahrzeuge eine E-Plakette benötigen. Der Erwerb von Elektroplaketten gilt nicht nur, wenn der E-Antrieb an Booten eingesetzt wird, sondern ist z. B. auch für Stand-Up-Paddle-Boards mit eingebautem Elektromotor erforderlich.

Boots- und Motorplaketten sind gut sichtbar am linken Bug von Booten, bei allen anderen Wasserfahrzeugen sind die Bootsplaketten an gut sichtbarer, nicht demontierbarer Stelle, aufzukleben. Boots- und Motorplaketten sind für NutzerInnen mit gemieteten Bootsliegeplätzen an Steganlagen über die Vereinsvorstände/Bootsvermietungsbetriebe zu beziehen. Für alle übrigen NutzerInnen sind die Boots- und Motorplaketten an den in den Freizeitkarten verzeichneten Ausgabestellen sowie online unter www.angeln-im-sauerland.de erhältlich.
Damit die Talsperren ihre eigentlichen wasserwirtschaftlichen Aufgaben erfüllen können, müssen Verschmutzungen sowie sonstige Belastungen vermieden werden. Daher sind die folgenden Bestimmungen einzuhalten:

  • Der Einsatz von Elektromotoren ist an der Verse-, Fürwigge- und Ennepetalsperre, aus denen Trinkwasser gewonnen wird, sowie an der Listertalsperre tabu.
  • Im Zulaufbereich der Möhne in die Möhnetalsperre hat sich ein besonderer Flachwasserbereich als Rast- und Brutgebiet für Wasservögel entwickelt – hier ist neben dem Windsurfen auch jede sonstige Nutzung des Bereichs durch Boote und andere Wasserfahrzeuge untersagt. Der Bereich ist durch Bojen gekennzeichnet.

Die Freizeitordnung wird regelmäßig aktualisiert. Die aktuelle Fassung steht unter https://ruhrverband.de/fileadmin/pdf/sport_und_freizeit/Freizeitordnung.pdf zum Download bereit. Die Missachtung der Bestimmungen kann bei Feststellung zu empfindlichen Bearbeitungsentgelten führen.

Hintergrundinformationen:
Die rechtliche Grundlage für die Freizeitnutzung der Ruhrverbandstalsperren bilden die Gemeingebrauchsverordnung der Bezirksregierung Arnsberg sowie die ergänzende Freizeitordnung des Ruhrverbands. Die Verordnungen haben das Ziel, eine möglichst umfangreiche gewässerverträgliche Freizeitnutzung mit den übrigen wasserwirtschaftlichen Aufgaben der Talsperren in Einklang zu bringen.

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