Ruhrverband warnt vor Brückensprüngen: Nur offizielle Badestellen nutzen

Videos in sozialen Medien verleiten zu lebensgefährlichem Leichtsinn

Immer wieder bringen sich vor allem Jugendliche unnötigerweise in Gefahr, wenn sie halsbrecherische Sprünge die Talsperren des Ruhrverbands wagen. Leichtsinnige Sprungmanöver kann man häufig am Sorpesee (hier vor allem am Amecker Damm) sowie am Möhnesee (Körbecker Brücke, Delecker Brücke und von den Wänden des Steinbruchs in Delecke) beobachten. In Essen wurden dem Ruhrverband in den vergangenen Jahren ebenfalls vermehrt Sprünge von der Eisenbahnbrücke Kupferdreh ins kalte Nass gemeldet. Dabei ist die Ruhr hier nur knapp 1,70 Meter tief!

Auch wenn in den sozialen Medien unzählige Videos spektakutlärer Sprünge kursieren und die Versuchung einer schnellen Abkühlung groß ist: „Überhitzte Gemüter“ gehen für den kurzzeitigen Thrill ein lebensgefährliches Risiko ein! Daher appelliert der Ruhrverband vor allem an junge Menschen, ihr Leben und ihre Gesundheit nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Sicheren Wasserspaß bieten die ausgewiesenen Badestellen, die es an den Talsperren und am Baldeneysee in Essen gibt. Die genaue Lage aller Badestellen ist auf der Seite des LANUV unter diesem Link zu finden.

Während das Schwimmen in der Ruhr auch durch Strömungen an Brückenpfeilern und Wehren sowie aufgrund natürlicher Stromschnellen gefährlich ist, sind waghalsige Sprünge an den Talsperren des Ruhrverbands nicht nur für die Springer selbst, sondern auch für andere eine große Gefahr. Denn während jeder Sprung in unbekannte Gewässer wegen eventueller Hindernisse unter der Wasseroberfläche ohnehin schon zu schwersten Verletzungen führen kann, kommt bei einer Talsperre wie dem Möhnesee noch der schwankende Wasserspiegel hinzu. Im Klartext: Eine Stelle, die vielleicht gestern noch tief genug war, kann schon heute oder morgen zu flach sein!

Der als Tauchrevier ausgewiesene Steinbruch in Delecke am Möhnesee birgt zudem noch ein weiteres Risiko: Hier muss jederzeit damit gerechnet werden, dass unter Wasser jemand unterwegs ist bzw. plötzlich auftaucht und durch den Leichtsinn der Springer ebenfalls gefährdet wird.

Übrigens: Das Springen von Brücken oder ähnlichem in die Talsperren des Ruhrverbands verstößt gegen die Freizeitordnung und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Ein Landschaftskontrolldienst überwacht regelmäßig die Einhaltung der Freizeitordnung. Auch an der Ruhr ist das Baden – und das umfasst natürlich auch Sprünge ins Wasser – außerhalb der zugelassenen Badestellen in Bochum-Dahlhausen, Essen und Mülheim untersagt.

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