Verbandsversammlung

Der Verbandsversammlung können bis zu 152 Delegierte angehören. Von diesen werden bis zu 150 von den Mitgliedern des Verbands entsandt oder von Stimmgruppen gewählt. Die Anzahl der Delegierten eines Mitglieds oder einer Mitgliedergruppe richtet sich nach der Höhe der entrichteten Beiträge, wobei die Beitragshöhe nach der entnommenen Wassermenge bzw. nach den eingeleiteten Schmutzfrachten berechnet wird. Zwei Delegierte werden von der Landwirtschaftskammer entsandt.

Aufgaben der Verbandsversammlung:

•    Aufstellung der Satzung des Verbands
•    Aufstellung der Veranlagungsrichtlinie
•    Wahl des Verbandsrates
•    Abnahme des Jahresabschlusses
•    Genehmigung des Wirtschaftsplans
•    Genehmigung der Bau- und Maßnahmenpläne

Nach der Neufassung des Ruhrverbandsgesetzes vom 7. Februar 1990 werden die Delegierten der Mitgliedergruppen für fünf Jahre in die Verbandsversammlung entsandt.