Bigge- und Listertalsperre
Die Einzelheiten zum Segeln auf der Bigge- und Listertalsperre regelt die Gemeingebrauchsverordnung der Bezirksregierung Arnsberg und die Freizeitordnung des Ruhrverbands.
Verkauf von Bootsscheinen
Tourismusverband Biggesee-Listersee
nach telefonischer Voranmeldung unter:
02722-6579240 (montags bis freitags)
Segelvereine
WSVB-Olpe
Aggertaler Segel Club e. V.
Yachtclub Lister am Biggesee e. V.
Yacht- und Ruder-Club Attendorn
Automobil- und Yachtclub Siegerland e. V.
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Verlängerte Bootslagerung in den Jahren 2021 und 2022
Aufgrund der Einschränkungen bei der wassersportlichen Nutzung der Talsperren des Ruhrverbands durch die Corona-Pandemie ermöglicht der Ruhrverband allen Wassersporttreibenden die um ca. zwei Wochen verlängerte Lagerung von Booten auf dem Wasser! In den Jahren 2021 und 2022 gilt für den Abschnitt 9 der Freizeitordnung des Ruhrverbands für die Henne-, Sorpe-, Möhne-, Bigge- und Listertalsperre folgende Änderung des letzten Satzes: „In der Zeit vom 30. November bis zum 14. März ist die Lagerung von Wasserfahrzeugen auf den Wasserflächen und den Uferflächen und -randstreifen grundsätzlich nicht gestattet.“ Dabei ist zu beachten, dass Abschnitt 12 (Gewährleistung) der Freizeitordnung, insbesondere bezüglich der Befahrbarkeit der Wasserfläche, unverändert gilt.