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Mast- und Schotbruch und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel! Der Ruhrverband wünscht allen Segelfreunden eine ereignisreiche Saison.
Die Voraussetzungen dafür sind hervorragend, denn zahlreiche Segelvereine sind auf den Talsperren und Stauseen aktiv. Die gute Infrastruktur und hochkarätige Wassersportveranstaltungen machen das Segeln zu einem Vergnügen auf den Gewässern des Ruhrverbands.
Das Angebot an den Gewässern des Ruhreinzugsgebiets im Überblick:
Die Einzelheiten zum Segeln auf der Bigge- und Listertalsperre regelt die Gemeingebrauchsverordnung der Bezirksregierung Arnsberg und die Freizeitordnung des Ruhrverbands.
Tourismusverband Biggesee-Listersee
Nach telefonischer Voranmeldung unter:
02722-6579240 (montags bis freitags)
In der Freizeitordnung des Ruhrverbands sind die Details zum Segeln auf der Hennetalsperre festgelegt. Ziel ist es, einen sicheren und geordneten Betrieb auf den Talsperren zu gewährleisten, der sowohl den Freizeitinteressen als auch dem Umweltschutz gerecht wird.
Die Freizeitordnung des Ruhrverbands regelt das Segeln auf der Möhnetalsperre, um einen sicheren und umweltgerechten Betrieb zu gewährleisten.
Das Segeln auf der Sorpetalsperre unterliegt der Freizeitordnung des Ruhrverbandes, um einen sicheren und umweltgerechten Betrieb sicherzustellen.
Der Baldeneysee und der flussabwärts gelegene Kettwiger See sind frei befahrbare Wasserstraßen. Hier gilt die Ruhrschifffahrtsverordnung (RuhrSchVo) der Bezirksregierung Düsseldorf, in der auch die Zulassung der Segelboote geregelt ist.
Bei steigenden Wasserabflüssen in der Ruhr, etwa nach Niederschlägen oder Schneeschmelze, kann es im Baldeneysee zu gefährlichen Strömungen sowie zu Gefahren durch abtreibendes Schwemmgut kommen. Daher darf der Baldeneysee ab einem Wasserstand von 431 Zentimetern am Pegel Hattingen aus Sicherheitsgründen nicht mehr mit Booten befahren werden.
Yachtschule Baldeneysee
Für die Wassersportnutzung des Harkortsees gilt die Gemeingebrauchsverordnung der Bezirksregierung Arnsberg vom 15.02.2020 in Verbindung mit der aktuellen Bootsordnung des Ruhrverbands.
Bei steigenden Wasserabflüssen in der Ruhr, etwa nach Niederschlägen oder Schneeschmelze, kann es im Harkortsee zu gefährlichen Strömungen sowie zu Gefahren durch abtreibendes Schwemmgut kommen. Daher darf der Harkortsee ab einem Wasserstand von 358 Zentimetern am Pegel Hattingen aus Sicherheitsgründen nicht mehr mit Booten befahren werden.
Für die Wassersportnutzung des Hengsteysees gilt die Gemeingebrauchsverordnung der Bezirksregierung Arnsberg vom 15.02.2020 in Verbindung mit der aktuellen Bootsordnung des Ruhrverbands.
Bei steigenden Wasserabflüssen in der Ruhr, etwa nach Niederschlägen oder Schneeschmelze, kann es im Hengsteysee zu gefährlichen Strömungen sowie zu Gefahren durch abtreibendes Schwemmgut kommen. Daher darf der Hengsteysee ab einem Wasserstand von 358 Zentimetern am Pegel Hattingen aus Sicherheitsgründen nicht mehr mit Booten befahren werden.
Für die Wassersportnutzung des Kemnader Sees gilt die Gemeingebrauchsverordnung der Bezirksregierung Arnsberg vom 5. März 2016 in Verbindung mit der aktuellen Seeordnung der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH.
Bei steigenden Wasserabflüssen in der Ruhr, etwa nach Niederschlägen oder Schneeschmelze, kann es im Kemnader See zu gefährlichen Strömungen sowie zu Gefahren durch abtreibendes Schwemmgut kommen. Daher darf der See ab einem Wasserstand von 323 Zentimetern am Pegel Wetter aus Sicherheitsgründen nicht mehr mit Booten befahren werden.
Hier geht's zur aktuellen Übersicht über die Befahrungssituation im Einzugsgebiet der Ruhr (Baldeneysee, Harkortsee, Hengsteysee, Kemnader See).