Informationen für SeglerInnen und AnglerInnen an den Ruhrverbandstalsperren

Als SeglerIn oder AnglerIn haben Sie sich zum Erwerb einer Bootsplakette/Motorplakette gemäß der gültigen Freizeitordnung des Ruhrverbands entschlossen. Zur Vermeidung bestehender Nutzungs-/Verkehrskonflikte zwischen SeglerInnen und AnglerInnen und zur Förderung der gegenseitigen Rücksichtnahme möchte der Ruhrverband mit dieser Handreichung die bestehenden Regelungen näher erläutern.

Die Freizeitordnung des Ruhrverbands regelt in Abschnitt 3.6 „Verkehrsregelung“, dass sich alle BootsführerInnen so zu verhalten haben, dass Anderen nicht gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden.
Für den Wasserfahrzeugverkehr auf den Talsperren gelten die Vorfahrts- und Ausweichregeln analog Kapitel 6 der Binnenschifffahrtsstraßenordnung.

Für SeglerInnen bei Begegnung mit Angelbooten auf dem See gilt:

  • Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes beim Kreuzen aller Boote, die mit einer roten Flagge gekennzeichnet sind. Bei Kennzeichnung mit roter Flagge nutzen Angler das Boot zum Schleppfischen. Der Mindestabstand beim Kreuzen darf achteraus 30 m nicht unterschreiten.
  • Segelboote in Wettfahrt (Regatten) sind mit der Signalflagge „U“ zu kennzeichnen.

 

Für AnglerInnen bei Begegnung mit Segelbooten auf dem See gilt:

  • SchleppanglerInnen sind verpflichtet, eine rote Flagge (ca. 50 x 30 cm) gut sichtbar im Bug oder Heck Ihres Bootes zu hissen.
  • Die rote Flagge wird nur bei Ausübung der Schleppfischerei gehisst, ansonsten eingeholt.
  • Die rote Flagge gewährt kein Vorfahrtsrecht. Segelboote haben generell Vorfahrt! Es ist von Seglern, anderen Booten, Badestellen und Steganlagen Abstand zu halten und gegenseitig Rücksicht zu nehmen.
  • Bei Regattaveranstaltungen ist besonders darauf zu achten, dass die an der Regatta teilnehmenden Segelboote nicht behindert werden. Die Regattafläche ist weiträumig freizuhalten und das Schleppangeln in diesem Bereich einzustellen. Boote in Wettfahrt sind mit der Signalflagge „U“ gekennzeichnet.
  • Das Schleppfischen mit Sideplanern (Scherbrettern) ist untersagt, wenn sich in Sichtweite Segelboote auf der Wasserfläche befinden.

Wir hoffen, dass alle SeglerInnen und AnglerInnen auf der Talsperre mit diesen Hinweisen Konflikte vermeiden können und auf weiterführende Verbotsregelungen verzichtet werden kann.

Allen SeglerInnen und AnglerInnen wünschen wir erholsame Stunden beim Segeln und Angeln!