Die Stadt Halver hat sich ebenso wie schon andere Kommunen vor ihr entschieden, ihre Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 52 Abs. 2 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen auf den Ruhrverband zu übertragen. Die Übertragung steht jedoch noch unter Vorbehalt der Prüfung der wasserrechtlichen Nachweise durch die BR Arnsberg und der verbandsrechtlichen Genehmigung durch das Umweltministerium. Die Stadt Halver hat hierzu kürzlich die nach Landeswassergesetz notwendigen Nachweisunterlagen bei der BR Arnsberg eingereicht. Am 21. November 2024 wurde durch die Übergabe eines „Goldenen Kanaldeckels“ von Prof. Norbert Jardin an Bürgermeister Michael Brosch und den Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerer Simon Thienel vor dem Rathaus in Halver symbolisch besiegelt. Mit der Übertragung der Aufgabe geht auch das wirtschaftliche Eigentum am Kanalnetz der Stadt Halver auf den Ruhrverband über. Dafür zahlt der Verband der Stadt einen Ausgleichsbetrag in Höhe von rund 33 Millionen Euro.
Für die Menschen, die in Halver wohnen, ändert sich nicht viel. Hubert Kowalski, der im Fachbereich „Bauen, Umwelt und Klimaschutz“ der Stadtverwaltung auch bisher für alle Themen wie Abwasserbeseitigung, Kanalbau- und Kanalsanierungsmaßnahmen sowie Kanalhausanschlüsse zuständig war, ist weiterhin im Rathaus für die Fragen von Bürgerinnen und Bürgern erreichbar. Darüber hinaus ist die telefonische Erreichbarkeit in Notfällen auch nach Dienstschluss sichergestellt. Sämtliche Kontaktdaten werden auf der Internetseite der Stadt Halver veröffentlicht.
Um eine gute Übergangsphase zu gewährleisten, hat der Ruhrverband den langjährigen Kanalnetzmitarbeiter des Bauhofs in Halver, Joe Stephan, gewinnen können, in den nächsten Zeit bis zu seinem endgültigen Renteneintritt seine reichhaltigen Erfahrungen an das Betriebsteam des Ruhrverbands weiterzugeben.
Die organisatorische Leitung liegt zukünftig beim Regionalbereich Süd in Plettenberg und damit in den Händen des Regionalbereichsleiters Dr. Christian Görlich. Betrieblich wird das Kanalnetz der Stadt Halver vom Betriebsschwerpunkt BS-S1 des Ruhrverbands am Standort Volmetal unter der Leitung des Betriebsschwerpunktmeisters Sebastian Kintner betreut. Seit dem 1. Januar 2020 wird von dort aus auch das Kanalnetz der Gemeinde Schalksmühle betreut. Durch die räumliche Nähe können Aufgaben im Betrieb und in der technischen Verwaltung gemeinsam bearbeitet werden. Neben den dadurch entstehenden Synergien bieten die größeren Teams bessere Vertretungsmöglichkeiten. Dies und die ständige Rufbereitschaft im gewerblichen und ingenieurtechnischen Bereich sorgen für mehr Sicherheit im Kanalnetzbetrieb.
Die Gebührenhoheit und die Ausstellung der Gebührenbescheide verbleiben nach wie vor bei der Stadt, die daher auch weiterhin für Fragen zum Gebührenbescheid zuständig bleibt. Auch die Planungshoheit über notwendige Kanalbaumaßnahmen, die ihren Ausdruck in der Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzepts findet, liegt weiterhin bei der Kommune.
Das Kanalnetz in Halver umfasst insgesamt 123 Kilometer, davon 66 Kilometer im Mischsystem, 19 Kilometer Regenwasserkanäle und 38 Kilometer Schmutzwasserkanäle. Hinzukommen als Sonderbauwerke 23 Pumpwerke, jeweils acht Regenrückhaltebecken und Versickerungsanlagen, jeweils drei Regenklärbecken und Regenüberläufe sowie ein Düker.
Dem Ruhrverband bietet sich durch die Kanalnetzoption die Chance, seine Kernaufgaben sinnvoll abzurunden. Er verfügt über umfassende Erfahrungen in der Abwasserbeseitigung sowie über spezialisiertes Fachwissen in der gesamten Siedlungsentwässerung. Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb der Kanalisation und der damit eng verknüpften Abwasserreinigungs-anlagen aus einer Hand zu erledigen, bietet große Vorteile sowohl aus ökologischer als auch aus ökonomischer Sicht.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts darf der Ruhrverband keine Gewinne erzielen und unterliegt den gleichen steuerlichen Rahmenbedingungen wie die Kommunen. Der sondergesetzliche Wasserverband steht für Gebührenstabilität und nachhaltigen Substanzerhalt ebenso wie für eine hohe Qualität und Effizienz in der Aufgabenerledigung. Dies ist gerade in einer Zeit, in der auf die Betreiber von Abwasseranlagen durch zahlreiche Gesetze und Verordnungen neue Anforderungen im Hinblick auf die Überwachung, Zustandserfassung und bauliche Sanierung von Kanalisationen zukommen, von besonderer Bedeutung.