Am Dienstag, dem 17. Dezember 2024 unterzeichneten alle Bürgermeister der Kommunen des Kreises Olpe - Christian Pospischil/ Attendorn, Ulrich Berghof/ Drolshagen, Achim Henkel/ Finnentrop, Björn Jarosz/ Kirchhundem, Tobias Puspas/ Lennestadt, Peter Weber/ Olpe, Bernd Clemens/ Wenden - und der Vorstand des Ruhrverbands, Prof. Norbert Jardin, Christoph Gerbersmann und Carolin-Beate Fieback, im Olper Kreishaus eine Begleitvereinbarung zur Übernahme der Gewässerunterhaltungspflicht durch den Ruhrverband. Damit übernimmt der Ruhrverband die Unterhaltungspflicht für rund 1.190 Kilometer Fließgewässer.
Die Räte sämtlicher Städte und Gemeinden im Kreis Olpe haben im Sommer beschlossen, die kommunale Aufgabe der Gewässerunterhaltung zukünftig durch den Ruhrverband wahrnehmen zu lassen. Insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, der sich im ländlichen Raum zunehmend bemerkbar macht, sowie stetig steigender gesetzlicher und klimawandelbedingter Anforderungen stellt die Übernahme der Gewässerunterhaltung durch den Ruhrverband eine Entlastung des kommunalen Personals bei gleichzeitiger Sicherstellung einer gesetzeskonformen Wahrnehmung der Gewässerunterhaltung dar. Die Verbandsversammlung des Ruhrverbands hat der Aufgabenübernahme in ihrer Sitzung am 6. Dezember 2024 zugestimmt. Die Übernahme der Gewässerunterhaltung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Umweltministeriums NRW. Der Ruhrverband wird sich im Jahr 2025 intensiv auf die operative Übernahme zum 1. Januar 2026 vorbereiten.
Neben der Gewässerunterhaltung wird der Ruhrverband in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen Gewässerentwicklungsmaßnahmen konzipieren, planen und umsetzen. Dabei werden der Gewässerzustand und die Hochwasserrisiken gemeinsam bewertet und bei der Auswahl der Maßnahmen berücksichtigt. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren von einer Aufwertung des Gewässers und einer möglichen Verringerung der Hochwassergefahr.
Der Ruhrverband bringt das Know-how seiner Fachabteilungen in die Gewässerunterhaltung ein und erzielt Synergien durch die gebündelte Wahrnehmung seiner vielfältigen wasserwirtschaftlichen Aufgaben. Er führt die Gewässerunterhaltung im Rahmen seiner hoheitlichen Aufgaben durch, so dass keine Mehrwertsteuerpflicht entsteht und die Förderfähigkeit von Gewässerentwicklungsmaßnahmen erhalten bleibt.
Zum Hintergrund:
Bisher hat der Kreis Olpe auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus dem Jahre 1981 die Unterhaltung größerer Gewässer für die Kommunen im Kreisgebiet übernommen. Die Unterhaltung der kleineren Gewässer oblag den Städten und Gemeinden. Diese Vereinbarung wird beendet, womit die Unterhaltungspflicht sämtlicher Gewässer an die Kommunen fällt. Mit der nun geschlossenen Vereinbarung übertragen die Städte und Gemeinden diese Unterhaltungspflicht wiederum komplett an den Ruhrverband.
Insbesondere aufgrund der Hochwasserereignisse im Juli 2021 hatten sich der Kreis und die Kommunen gemeinsam an den Ruhrverband gewandt und um Unterstützung gebeten. Erste Gespräche über eine Übernahme der Gewässerunterhaltungspflicht von den primär unterhaltungspflichtigen Kommunen durch den Ruhrverband fanden in den Jahren 2022/23 statt. In der Gemeinde Finnentrop ist die Unterhaltungspflicht für die kleineren Gewässer bereits 2022 an den Ruhrverband übertragen worden.