Stadt Meschede und Ruhrverband erlauben Fahrradfahren auf dem Hennedamm

Wer zu Fuß unterwegs ist, hat weiterhin Vorrang – Zusatzschilder weisen auf neue Regelung hin

Zusatzschilder weisen auf die neue Regelung hin: Seit Jahresbeginn ist auf der Dammkrone des Hennedamms das Fahrradfahren erlaubt. Wer zu Fuß unterwegs ist, hat aber weiterhin Vorrang. (Abdruck im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung honorarfrei, Quelle „Ruhrverband“)

Die Kreis- und Hochschulstadt Meschede und der Ruhrverband haben gemeinsam entschieden, das Fahrradfahren auf der Dammkrone des Hauptdamms der Hennetalsperre zu gestatten. Zu den bestehenden Verkehrszeichen „Fußgänger frei“ beiderseits des Hennedamms wurden jetzt Zusatzschilder „Radfahrer frei“ installiert, um auf die neue Regelung hinzuweisen.

Bis Ende des Jahres 2021 mussten Fahrräder über den Hennedamm geschoben werden. Nach Anregungen aus der Politik und der Bevölkerung wurde die Möglichkeit geprüft, das Radfahren auf der Dammkrone als zusätzliche Nutzung zu gestatten, und schließlich positiv beschieden. Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss jedoch auf dem Hennedamm noch größere Vorsicht walten lassen als anderswo, denn der Wegenutzung zu Fuß wird weiterhin Vorrang eingeräumt.

Die Stadt Meschede und der Ruhrverband rufen ausdrücklich dazu auf , den Weg über die Dammkrone nur in angepasster Geschwindigkeit und mit entsprechender Rücksichtnahme zu befahren. Dies gilt vor allem im Bereich der Himmelstreppe, da unter anderem viele Familien mit Kindern die beliebte Aussichtsplattform nutzen.

 

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