Ruhrverband beginnt mit Tiefenwasserbelüftung der Möhnetalsperre

Bildung der „Sprungschicht“ macht auch in diesem Jahr Schutz von Fischen notwendig

Die rote Linie markiert den Grenzverlauf für das während der Tiefenbelüftung geltende Angelverbot. Der Verlauf der Sauerstoffleitungen ist blau, der Standort der Messboje gelb dargestellt. Quelle: GOVDATA Das Datenportal für Deutschland / Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0

Voraussichtlich in dieser Woche beginnt der Ruhrverband mit der Belüftung des Tiefenwassers der Möhnetalsperre. Dabei wird über perforierte Leitungen reiner Sauerstoff in die tiefste und kälteste Wasserschicht, das so genannte Hypolimnion, eingeperlt. Mit der Vorsichtsmaßnahme wird der Sauerstoffgehalt in einer Tiefe von unter 20 Metern erhöht, um einem eventuellen Fischsterben vorzubeugen. Pro Stunde werden rund 50 Kilogramm Sauerstoff in das Talsperrenwasser eingebracht.

Die Anreicherung des Tiefenwassers von Talsperren mit Sauerstoff ist nichts Außergewöhnliches; an der Möhnetalsperre war sie auch ab August 2021 für mehrere Wochen notwendig. Auslöser ist ein natürliches Phänomen: Das Wasser der Talsperre bildet zwischen Frühjahr und Herbst unterschiedliche Temperaturschichten. Das mit etwa vier Grad Celsius kälteste und schwerste Wasser verbleibt am Seegrund, an der Oberfläche nimmt die Temperatur im Sommer entsprechend der Lufttemperatur zu. Dazwischen liegt die so genannte Sprungschicht. Die stabile Temperaturschichtung wird erst durch Herbststürme, kühlere Lufttemperaturen und erhöhte Zuflüsse zur Talsperre meist ab Oktober wieder aufgelöst. Bei bestimmten klimatischen Randbedingungen und insbesondere bei der derzeitigen durch den Klimawandel verursachten langen sonnigen und heißen Wetterperiode kann der Sauerstoffgehalt durch sauerstoffzehrende Abbauprozesse des abgestorbenen Phyto- und Zooplanktons so stark abnehmen, dass sich in der Sprungschicht zwischen dem kalten Tiefen- und dem warmen Oberflächenwasser ein nahezu sauerstofffreier „Riegel“ bildet.

Die kälteliebenden Fischarten bleiben lieber im kalten Tiefenwasser der Talsperre, als durch diese Barriere in Richtung Wasseroberfläche zu schwimmen. Falls der Sauerstoffgehalt auch in der tiefsten Wasserschicht zu stark abnimmt, besteht die Gefahr eines Fischsterbens. Kritisch wird es ab Sauerstoffwerten unter drei Milligramm pro Liter.

Die Kontrolluntersuchungen des Kooperationslabors und die auf der Talsperre installierte Messboje haben in den vergangenen Tagen darauf hingedeutet, dass diese Werte demnächst erreicht werden könnten. Daher werden in den kommenden Wochen vorsorglich etwa 50 Tonnen Sauerstoff in die Talsperre eingeblasen. Im vergangenen Jahr hat der Ruhrverband auf diese Weise ein eventuelles Fischsterben an der Möhnetalsperre verhindert.

An den anderen Talsperren des Ruhrverbands, die ebenfalls intensiv überwacht werden, besteht nach aktuellen Erkenntnissen keine Gefahr einer zu starken Sauerstoffabnahme. Die geringen Sauerstoffgehalte sagen nichts über die Wasserqualität aus, die in der Möhnetalsperre wie in allen anderen Seen des Ruhrverbands ausgezeichnet ist.

Angelverbot im Bereich Sauerstoffanreicherungsanlage
Im Bereich der Sauerstoffanreicherungsanlage, deren End- und Zwischenstücke mit orange-gelben, etwa basketballgroßen Bojen markiert sind, besteht die akute Gefahr, dass sich Angelhaken an den Leitungen, Schläuchen und Seilen verfangen und die Leitungen beschädigen. Hinzu kommt, dass die Fische durch den Sauerstoffmangel bereits einer Stresssituation ausgesetzt sind, die durch Angeln in diesem Bereich verschärft würde. Das Wohl der Tiere und der sichere Zustand der Anlage besitzen für den Ruhrverband absolute Priorität.

Der Ruhrverband spricht für diesen Bereich daher ein Angelverbot aus. Konkret: Die imaginäre Linie zwischen den zwei tiefen Buchten am Nordufer auf Höhe des Yachtclubs Möhnesee und Südufer (zweite Bucht von der Staumauer aus gesehen) darf nur noch ohne anglerische Tätigkeit überfahren werden. Ein Festmachen von Booten an Bojen ist auch für andere Bootsführerinnen und -führer untersagt. Beide Buchten können gut auf dem See ausgemacht werden und dienen daher als „natürliche Begrenzung“. Alle weiteren Bereiche des Möhnesees dürfen analog zu den üblichen Angelbestimmungen weiterhin befischt werden.

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