Möhnetalsperre: Böschungsbewuchs bedroht Standfestigkeit einer Stützmauer

Kreis Soest lässt ab 18. Januar die notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen vornehmen

 

Die 200 Meter lange Bruchsteinmauer wird am Mauerfuß durch eine Steinschüttung stabilisiert.

Die Böschung oberhalb der Mauerkrone ist dicht mit Bäumen und Sträuchern bewachsen.(Quellenvermerk „Archiv HRA Ingenieurgesellschaft mbH/Bochum“)

Am Nordufer der Möhnetalsperre zwischen Körbecke und Stockum, kurz hinter dem Fischereigehöft des Ruhrverbands, sichert eine rund 200 Meter lange Stützmauer aus Bruchsteinwerk das an dieser Stelle sehr steile Talsperrenufer vor dem Abrutschen. Die Mauer wurde zur Bauzeit der Talsperre zum Schutz der damals neuen, als Ersatz für die durch den Talsperrenstauraum verlaufende Provinzialstraße benötigten „Seestraße“ errichtet. Heute verläuft neben der mittlerweile vom Kreis Soest betriebenen Straße ein Fußund Radweg.

Wegen ihrer Bedeutung für den öffentlichen Verkehr lässt der Ruhrverband die Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Bruchsteinmauer regelmäßig durch ein sachverständiges Gutachterbüro untersuchen. Als Konsequenz aus einer solchen Begutachtung wurde beispielsweise im Herbst 2011 eine Steinschüttung vor der Bruchsteinmauer angebracht. Bei der jüngsten Untersuchung hat die beauftragte HRA Ingenieurgesellschaft mbH aus Bochum festgestellt, dass der Böschungsbewuchs unmittelbar oberhalb der Stützmauer mittlerweile so dicht geworden ist, dass das Gewicht der Bäume und Sträucher sowie deren Wurzeldruck das Bauwerk bedrohen.

Der Ruhrverband hat daher den Kreis Soest als Eigentümer der Fläche oberhalb der Stützmauer gebeten, den Bewuchs in dem für die Verkehrssicherheit notwendigen Maße zu entfernen. Der Kreis Soest wird voraussichtlich am 18. Januar 2021 mit den Arbeiten beginnen. Während der Fäll-, Rückschnitts- und Rodungsarbeiten kann es zu Einschränkungen sowohl für Fußgänger und Radfahrer als auch für den motorisierten Verkehr kommen. Der Ruhrverband und der Kreis Soest bitten um Verständnis für die notwendige Maßnahme.

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