Biggedamm: Immer wieder gefährliche Situationen durch Radverkehr am Leuchtturm

Ruhrverband, Ordnungsamt und Polizei weisen auf ausdrückliches Fahrverbot hin

Der Leuchtturm am Biggesee, die Außengastronomie mit dem markanten Dach, ist ein beliebtes Ausflugsziel und besonders bei schönem Wetter stark frequentiert. Ordnungsamt, Polizei und Ruhrverband sowie die Biggetal Gastronomie und Touristik GmbH (BGT) sehen allerdings mit Sorge, dass es vor dem Pavillon auf dem Biggedamm immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt, weil das dort geltende Radfahrverbot missachtet wird. Obwohl Schilder und Markierungen auf dem Asphalt ausdrücklich darauf hinweisen, dass Fahrräder auf einem rund 100 Meter langen Teilstück geschoben werden müssen, sind überhöhte Geschwindigkeiten, riskante Bremsmanöver und Beinahezusammenstöße an der Tagesordnung.

„Die Servicekräfte der Außengastro müssen den Weg queren, um an den Tischen zu bedienen. Spielende Kinder laufen hin und her, der Biggolino hat hier eine Haltestelle und lässt Fahrgäste ein- und aussteigen. Dieser Bereich ist viel stärker frequentiert als der Rest der Dammkrone“, erklärt Talsperrenbetriebsleiter Ralf Stötzel vom Ruhrverband die Situation vor Ort. „Wir haben das generelle Radfahrverbot auf dem Biggedamm vor einigen Jahren aufgehoben, weil es nicht mehr zeitgemäß war. Aber hier direkt vor dem Leuchtturm ist das Radfahren einfach zu gefährlich, das sehen wir bei schönem Wetter fast jeden Tag.“

Der Ruhrverband, die Hansestadt Attendorn, die örtliche Polizeiwache und die BGT appellieren daher an die Einsicht aller Zweiradfans. „Wo immer das Radfahren einigermaßen gefahrlos möglich ist, soll es auch erlaubt sein. Gegenseitige Rücksichtnahme ist dafür natürlich Voraussetzung. Vor dem Leuchtturm bedeutet diese Rücksichtnahme allerdings, dass Fahrräder geschoben werden müssen. Wer trotzdem fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarngeld geahndet werden kann.“

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