Umsetzung der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie
Mit der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie (UWWTD) stehen Kläranlagenbetreiber in Deutschland vor erheblichen technischen, finanziellen und organisatorischen Veränderungen. Der Ruhrverband betont anlässlich eines parlamentarischen Abends am 1. Dezember 2025 in Brüssel, dass eine erfolgreiche Umsetzung nur gelingen kann, wenn die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) konsequent ausgestaltet und langfristig abgesichert wird.
Die Richtlinie sieht vor, dass Pharma- und Kosmetikhersteller künftig mindestens 80 Prozent der zusätzlichen Investitions- und Betriebskosten für die vierte Reinigungsstufe tragen. Diese soll Mikroschadstoffe, wie Rückstände aus Medikamenten oder Kosmetika, wirksam entfernen. „Die Bevölkerung sowie Gewerbe und Industrie finanzieren bereits die ersten drei Reinigungsstufen. Ohne ein robustes EPR-System würden sie künftig eine unverhältnismäßige Kostenlast tragen, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Ruhreinzugsgebiet leiden würde“, betonte Prof. Christoph Donner, der Vorstandsvorsitzende des Ruhrverbandes, vor den anwesenden Mitgliedern des Europäischen Parlaments.
Ein starkes EPR-System müsse daher:
• mindestens 80 % der Investitions- und Betriebskosten der vierten Reinigungsstufe finanzieren,
• Wasserwirtschaft und Betreiber in die Umsetzung einbeziehen,
• klare Anreize zur Vermeidung persistenter Stoffe und umweltfreundlicher Produktentwicklung setzen.
Technisch machbar – organisatorisch herausfordernd
Die Technologien für die vierte Reinigungsstufe seien bewährt, aber der Ausbau werde durch begrenzte Ingenieur- und Personalkapazitäten gebremst. Zusätzlich stehen Betreiber vor parallelen Verpflichtungen, wie strengeren Umweltqualitätsnormen, Energie- und Klimaneutralität sowie Klimaanpassung.
Der Ruhrverband fordert deshalb eine verlässliche Finanzierungssicherheit, eine risikobasierte und einzugsgebietsbezogene Priorisierung, um die Planung und Umsetzung gleichmäßig auf den Zeitraum bis zum Jahr 2045 verteilen zu können. Insbesondere für kleinere Kläranlagen (10.000–150.000 Einwohnerwerte) müsse der risikobasierte Ansatz pragmatisch weiterentwickelt werden, damit einzelne Grenzwertüberschreitungen – etwa von Diclofenac – nicht automatisch eine kostspielige vierte Stufe erzwingen.
Die Umsetzung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie bringt weitreichende Änderungen für Kommunen, Bevölkerung sowie kleine und mittlere Unternehmen. „Nur mit transparenter Datenlage, gemeinsamen Botschaften mit Kommunen und dem Gesundheitssektor und einer offenen Kommunikation über Kosten und Nutzen können wir die Akzeptanz in der Gesellschaft sicherstellen“, so Christoph Donner.
Prof. Christoph Donner betonte beim parlamentarischen Abend in Brüssel, dass die Hersteller künftig stärker in die Verantwortung für die Finanzierung der vierten Reinigungsstufe eingebunden werden müssen.