Regierungsfraktionen im Landtag NRW wollen Kommunen bevormunden: Geplante Verabschiedung der Novelle der Wasserverbandsgesetze bevorzugt einseitig private Unternehmen

Düsseldorf - „Die geplante Novelle der Verbandsgesetze stellt eine unnötige Bevormundung der Kommunen dar und fördert einseitig die Privatisierungsoption in der Abwasserwirtschaft in NRW,"

erklärte Hans-Bernd Schumacher, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in NRW (agw) und Geschäftsführer des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes (BRW) angesichts der für Mittwoch, den 28. November geplanten Verabschiedung der Verbandsgesetznovelle im Umweltausschuss des Landtags NRW. Nach der Verabschiedung der Gemeindeordnung sei dies der zweite Streich von Regierungsfraktionen und Landesregierung, mit dem unter der Losung „Privat vor Staat" derzeit öffentliche Dienstleistungen vorrangig dem privaten Gewinnstreben geopfert werden sollen. So soll es den Verbände künftig nicht mehr gestattet sein, Aufgaben der Abwasserentsorgung wie etwa den Betrieb der kommunalen Kanalnetze auf Wunsch der Kommunen zu übernehmen, während eine Übertragung an Private weiterhin möglich bleibt. Effiziente und wasserwirtschaftlich sinnvolle Lösungen werden damit ausgeschlossen.

Die Regierungsfraktionen und die Landesregierung gehen damit weit über das hinaus, was in Brüssel an zukünftigen Regelungen für öffentliche Dienstleistungen aktuell diskutiert wird. Auch stellen sie sich im Widerspruch zu Bundesregierung, die in der letzten Woche mit der Vorlage des neuen Umweltgesetzbuches die Privatisierungsoption für den Abwassersektor nicht weiter verfolgt. Negative Erfahrungen wie beispielsweise in England und Wales, wo die komplette Wasserwirtschaft in den 80er Jahren privatisiert wurde, werden offensichtlich nicht zu Kenntnis genommen. Für den britischen Verbraucher bedeutet dies heute: Schlechte Leistung zu überhöhten Preisen. Die agw fordert den Landtag NRW auf, den Kommunen in NRW alle Handlungsoptionen weiterhin zu erhalten und ihnen die Entscheidung über die Organisation der „Wasserwirtschaft vor Ort" zu überlassen.