Regeln für ein unbeschwertes Freizeitvergnügen an den Ruhrverbandstalsperren

Die Talsperren des Ruhrverbands verfügen laut europäischem Badegewässerreport 2006 über eine gute Badewasserqualität.

Der Ruhrverband hat daher schon vor vielen Jahren als freiwillige Leistung Badestellen und Badeanstalten an der Bigge-, Henne-, Lister-, Möhne- und Sorpetalsperre eingerichtet. Darüber hinaus ermöglicht der Ruhrverband vielfältige weitere Freizeitnutzungen an den Talsperren wie Wandern, Radfahren, Angeln, Rudern, Paddeln, Surfen und Segeln.

Die Möglichkeiten der Freizeitnutzungen sind willkommene Zugaben für die Bevölkerung, denn in erster Linie dienen die Talsperren als große Wasserspeicher zur Niedrigwasseraufhöhung der Ruhr, um die Trinkwassergewinnung im Ruhreinzugsgebiet sicherzustellen, wie wichtig diese Funktion ist kann jeder in diesen Tagen erleben. Darüber hinaus erfüllen die Talsperren weitere wesentliche Funktionen wie Hochwasserschutz und Stromerzeugung aus Wasserkraft. Auch der Naturschutz ist ein wichtiger Faktor.

Damit es bei den vielen unterschiedlichen Gewässernutzungen nicht zu Konflikten kommt, sind Regeln und damit verbunden auch Beschränkungen für die einzelnen Nutzungen notwendig:

- Das Baden ist nur an den dafür ausgewiesenen Badeanstalten und Badestellen erlaubt. Im Übrigen gilt ein Badeverbot an den Talsperren des Ruhrverbands. Die Lage der ausgewiesenen Badeanstalten und Badestellen ergibt sich aus den entsprechenden Beschilderungen an den Talsperren. Darüber hinaus geben die jeweiligen Touristik GmbHs und der Ruhrverband Auskunft.

- Beschilderungen, die der Ruhrverband an den Talsperren angebracht hat, informieren den Besucher über Erlaubtes und Verbotenes.

- Die Besucher der Talsperren sollten so rücksichtsvoll sein, alles, was Sie zu ihrem Ausflug mitgebracht haben, nachher auch wieder mitzunehmen. Zurückbleibender Müll verschandelt das Landschaftsbild und verschmutzt die Gewässer.