Quaggamuschel: Ruhrverband verstärkt Schutzmaßnahmen an Bigge- und Listertalsperre
Mit Beginn der Sommerferien verstärkt der Ruhrverband seine Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen zum Schutz der Bigge- und Listertalsperre vor der Quaggamuschel (Dreissena rostriformis bugensis). Während an der Hennetalsperre aufgrund ihrer besonders günstigen Ausbreitungsbedingungen bereits weitergehende Nutzungsbeschränkungen gelten, stehen nun insbesondere die beiden großen, bislang noch quaggafreien Talsperren im Fokus.
Um Freizeitnutzerinnen und Freizeitnutzer noch stärker auf die notwendigen Schutzmaßnahmen aufmerksam zu machen, wird der Ruhrverband die Beschilderung an Bigge- und Listertalsperre in den kommenden Wochen deutlich ausbauen. Zusätzlich werden an stark frequentierten Bereichen großformatige Banner installiert, die auf die geltenden Regeln zum Schutz der Gewässer hinweisen.
„Mit der Bigge- und Listertalsperre verfügen wir über zwei der größten Talsperren unseres Verbandsgebiets, die bislang von der Quaggamuschel verschont geblieben sind. Das ist ein großer Erfolg, aber kein Selbstläufer. Damit das so bleibt, sind wir auf die Mithilfe aller angewiesen, die unsere Talsperren nutzen“, erklärt Prof. Dr. Christoph Donner, Vorstand Technik und Flussgebietsmanagement beim Ruhrverband.
Die Hennetalsperre gilt aufgrund ihrer Wasserparameter mit einem hohen Calciumgehalt und einem ausreichenden Nährstoffangebot als besonders anfällig für eine Erstbesiedlung. Deshalb gelten dort bereits strengere Regelungen für die Freizeitnutzung. An der Bigge- und Listertalsperre sind die Voraussetzungen für eine Ausbreitung derzeit zwar weniger günstig, dennoch besteht auch dort jederzeit die Gefahr einer Einschleppung durch Boote, Wassersportgeräte oder Angel- und Tauchausrüstung.
Deshalb appelliert der Ruhrverband eindringlich an alle Wassersportlerinnen und Wassersportler, Angler, Taucher und sonstigen Freizeitnutzer, die bestehenden Schutzmaßnahmen konsequent einzuhalten: „Jede und jeder Einzelne kann dazu beitragen, dass Bigge- und Listertalsperre auch künftig frei von der Quaggamuschel bleiben. Der Schutz unserer Talsperren ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wer die Gewässer nutzt, sollte aus eigenem Antrieb alles dafür tun, ihre einzigartige Funktion für Natur, Trinkwasserversorgung und Freizeit langfristig zu erhalten“, so Donner weiter.
Kern der Schutzmaßnahmen ist die sogenannte AHOI-Regel, die für alle Boote verbindlich gilt:
- A – Ausleeren: Restwasser vollständig entfernen.
- H – Hochdruckreinigen: Boot und Trailer gründlich reinigen, möglichst mit heißem Wasser.
- O – Optional desinfizieren: Schwer zugängliche Bereiche mit drei Prozent Wasserstoffperoxid behandeln. Vorher unbedingt auf Materialverträglichkeit prüfen!
- I – Intensiv trocknen: Boot und Trailer mindestens fünf Tage vollständig trocknen lassen.
Auch für Stand-up-Paddle-Boards, Kajaks, Kanus, Schlauchboote, Angel- und Tauchausrüstung gilt: Vor der Nutzung auf der Lister- und Biggetalsperre gründlich reinigen, Wasser entfernen und vollständig trocknen lassen, bevor die Ausrüstung in einem anderen Gewässer eingesetzt wird. Im Idealfall sollte man auf das Equipment der Verleihstationen vor Ort zurückgreifen.
Die Quaggamuschel breitet sich in Europa seit Jahren aus und wurde bereits in mehreren Talsperren des Ruhrverbands nachgewiesen. Sie verändert Gewässerökosysteme nachhaltig, entzieht Fischen und anderen Wasserlebewesen die Nahrungsgrundlage und kann erhebliche Schäden an technischen Anlagen und wasserwirtschaftlicher Infrastruktur verursachen. Eine Verhinderung der Erstbesiedlung ist deshalb wesentlich effektiver und wirtschaftlicher als eine spätere Bekämpfung.
Der Ruhrverband setzt neben Forschung und regelmäßigen Untersuchungen der Gewässer weiterhin auf Aufklärung und die aktive Unterstützung aller Besucherinnen und Besucher. Denn nur gemeinsam lässt sich verhindern, dass sich die Quaggamuschel auch in Bigge- und Listertalsperre dauerhaft etabliert.