Neuer Bewirtschaftungsplan für die Ennepetalsperre seit Mitte Juni 2025 in Kraft

Angepasste Regeln erlauben flexiblere und klimaresilientere Steuerung der Wasserabgaben

Seit Mitte Juni 2025 ist der neue Bewirtschaftungsplan der Ennepetalsperre in Kraft. Dieser wurde vom Ruhrverband in Abstimmung mit dem Trinkwasserversorger AVU Gevelsberg erarbeitet und durch die Bezirksregierung Arnsberg genehmigt. Der Bewirtschaftungsplan regelt unter anderem präzise, welche Wassermenge als Mindestabgabe aus der Talsperre an das Unterwasser abgegeben werden muss. Dazu wird der Stauraum der Ennepetalsperre in horizontale Bereiche aufgeteilt, die so genannten Bewirtschaftungslamellen. Je niedriger der Füllstand in der Talsperre ist, desto tiefer liegt die in Anspruch genommene Bewirtschaftungslamelle und desto geringer wird die vorgeschriebene Mindestwassermenge, die an das Unterwasser abgegeben werden muss. Die Mindestabgabemenge variiert außerdem nach Jahreszeit, das heißt, sie ist in den Sommermonaten geringer als im Winter.

Der bislang gültige Bewirtschaftungsplan stammte aus dem Jahr 2003, allerdings musste aufgrund außergewöhnlicher Trockenheit in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2022 und im aktuellen Jahr 2025 mit Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg zur Sicherung der Wasserversorgung davon abgewichen werden. Dabei wurde jeweils vorzeitig eine untere Bewirtschaftungslamelle in Anspruch genommen, also konkret eine geringere Abgabe ans Unterwasser geleistet, als dies beim aktuellen Stauinhalt und zur entsprechenden Jahreszeit laut Bewirtschaftungsplan eigentlich der Fall gewesen wäre. Dies diente dem Ziel, die Wasservorräte in der Talsperre zu schonen und die Sicherheit der Trinkwasserversorgung zu erhöhen.

Neuer Bewirtschaftungsplan berücksichtigt jahreszeitliche Schwankungen im Stauinhalt

Da aufgrund des Klimawandels künftig sowohl häufiger mit langen Trockenperioden als auch mit starken Niederschlagsereignissen und nachfolgendem Hochwasser gerechnet werden muss, hat der Ruhrverband einen neuen Bewirtschaftungsplan erarbeitet, den die Bezirksregierung Arnsberg unter Beteiligung zuständiger Fachbehörden im Juni 2025 genehmigt hat.

Herzstück des Bewirtschaftungsplans ist die Einführung variierender Lamellengrenzen, die nicht allein den Stauinhalt betrachten, sondern auch die Jahreszeit berücksichtigen. Auf Grund jahreszeitlicher Schwankungen ist es nämlich ein großer Unterschied, ob der Stauinhalt von acht Millionen Kubikmeter, der bislang ganzjährig die erste Lamellengrenze zur erlaubten Reduzierung der Mindestwasserabgabe darstellte, im Frühjahr oder im Herbst auftritt.

Während acht Millionen Kubikmeter Stauinhalt in den Monaten September und Oktober normal sind und keine Reduzierung der Mindestabgabe erfordern, sind dieselben acht Millionen Kubikmeter im April ein außergewöhnlich niedriger Stauinhalt, den es in den 75 Jahren seit Aufzeichnungsbeginn erst viermal gegeben hat. Um diesem Unterschied Rechnung zu tragen, liegen die Lamellengrenzen im neuen Bewirtschaftungsplan im Frühjahr höher als im Herbst, sodass künftig auf Stauinhalte, die für die jeweilige Jahreszeit ungewöhnlich niedrig sind, flexibler reagiert werden kann.

Zusätzlich wurde eine Zuflussregelung in den neuen Bewirtschaftungsplan aufgenommen, die besagt, dass die Abgabe aus der Ennepetalsperre auf 100 Liter pro Sekunde reduziert werden darf, sobald der Talsperre an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Mittel weniger als 100 Liter pro Sekunde zugeflossen sind. Durch die Veränderung der Lamellengrenzen und die zusätzliche Zuflussregelung wird nicht nur die Sicherheit der Trinkwasserversorgung erhöht, es wird auch die Wasserführung im Unterlauf der Talsperre dynamischer und naturnäher gestaltet als zuvor.

Hochwasserschutzraum: Bisher freiwillig, künftig in bestimmten Situationen verbindlich

Zudem ermöglichen die Anpassungen im Bewirtschaftungsplan die erstmalige Einführung eines so genannten situativen Hochwasserschutzraums im Umfang von zehn Prozent des Gesamtstauvolumens der Ennepetalsperre. Situativ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Ruhrverband den Hochwasserschutzraum rechtzeitig bereitstellen muss, wenn das Eintreten eines Hochwasserereignisses in naher Zukunft aufgrund entsprechender Wettervorhersagen absehbar ist, und ihn ansonsten zur Vergrößerung des Wasservorrats einstauen darf. Diese Regelung erlaubt eine flexiblere und damit klimaresilientere Bewirtschaftung, als dies bei einem dauerhaft festgelegten Hochwasserschutzraum der Fall wäre.

Auch in den vergangenen Jahren hat der Ruhrverband rechtzeitig vor absehbaren Hochwasserereignissen freie Stauraumkapazitäten geschaffen und diese genutzt, um durch das Zurückhalten großer Wassermengen in der Talsperre und die verzögerte Abgabe nach dem Abklingen der Regenfälle Hochwasserspitzen zu mindern. Allerdings geschah dies bislang auf freiwilliger Basis. Welche Wirkung diese situationsangepasste Talsperrensteuerung entfalten kann, zeigte sich eindrucksvoll beim extremen Hochwasserereignis vom Juli 2021: Hätte der Ruhrverband damals nicht in den Tagen zuvor Hochwasserschutzraum in der Ennepetalsperre geschaffen und diesen während des Hochwassers eingestaut, dann hätte der höchste Abfluss am flussabwärts gelegenen Pegel Hagen-Haspe nicht bei 150, sondern bei weit über 200 Kubikmetern pro Sekunde gelegen und es wären weitaus größere Gebiete unterhalb der Talsperre überschwemmt worden.

Begleitendes Monitoring und geplante ökologische Maßnahmen

Begleitet wird der neue Bewirtschaftungsplan in den kommenden Jahren von einem umfassenden Monitoring, auf das sich Ruhrverband und Bezirksregierung verständigt haben, um Erkenntnisse über etwaige positive oder negative Effekte der dynamischeren und naturnäheren Talsperrensteuerung auf die Gewässergüte und -ökologie im Unterlauf der Talsperre und den dortigen geschützten Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) zu gewinnen. Untersucht werden neben den allgemeinen chemisch-physikalischen Parametern auch die biologischen Qualitätskomponenten „Makrozoobenthos“ und „Fischfauna“ mittels Elektrobefischung durch qualifizierte Befischungsteams. Des Weiteren plant der Ruhrverband im kommenden Herbst die Anpflanzung von Ufergehölzen entlang der Ennepe im Ennepetaler Ortsteil Burg, damit das Gewässer dort künftig besser beschattet wird und sich weniger stark aufheizen kann.

Zum Hintergrund:

Die Ennepetalsperre wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts erbaut und ihre Bruchsteinmauer schon kurz nach der Fertigstellung um rund zehn Meter erhöht. Ihr Gesamtvolumen beträgt 12,6 Millionen Kubikmeter. Hauptzufluss ist die Ennepe, die in Hagen in die Volme mündet. Der Ruhrverband bewirtschaftet die Trinkwassertalsperre, aus der die AVU Gevelsberg jährlich zwischen sieben und zehn Millionen Kubikmeter Rohwasser entnimmt und zu Trinkwasser aufbereitet. Auf diese Weise werden rund 145.000 Menschen im südlichen Ennepe-Ruhr-Kreis aus der Ennepetalsperre mit Trinkwasser versorgt.

Luftbild der Ennepetalsperre mit Staumauer, Wäldern und Feldern.

Für die Ennepetalsperre gilt ein neuer Bewirtschaftungsplan. Er regelt, wie viel Wasser der Ruhrverband in welcher Situation aus der Talsperre abgeben muss. Der bisherige Bewirtschaftungsplan aus dem Jahr 2003 war durch den Klimawandel immer öfter nicht einzuhalten gewesen, zuletzt hatte es wiederholt Ausnahmeregelungen gegeben.