Möhnetalsperre: Keine Folgenutzung für Gelände des British Sailing Clubs in Sicht

Wiesenflächen sollen in Kürze zunächst für die Öffentlichkeit zugänglich werden

Bekanntlich hat der ADAC Ende vergangenen Jahres seine Pläne aufgegeben, auf der Fläche des ehemaligen „British Moehnesee Sailing Club“ einen Mobilheimstellplatz zu realisieren. Dem Ruhrverband und der Gemeinde Möhnesee blieb durch den Rückzieher ein Bebauungsplan mit sehr klaren Vorgaben, wie die zukünftige Flächennutzung auszusehen hat.

Auf dieser Basis hat der Ruhrverband über mehrere Monate versucht, das Gelände anderweitig zu vermarkten, doch leider waren diese Bemühungen bisher ergebnislos. Zwar rief die Veröffentlichung des Exposés auf Immobilienportalen im Internet lebhaftes Interesse hervor, doch es wurde dem Ruhrverband kein auch nur annährend belastbares Konzept für die geplante Folgenutzung der Fläche vorgelegt.

Da sich damit in naher Zukunft keine Lösung abzeichnet, hat der Ruhrverband entschieden, in Kürze die Fläche durch einen Bauzaun in nordsüdlicher Richtung in zwei Teile zu teilen und den westlichen Teil, der im Wesentlichen aus Wiesenflächen besteht, bis auf Weiteres der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Der Zaun entlang des Geh- und Radwegs wird dafür weitestgehend zurückgebaut.

Die Fläche darf lediglich betreten, aber nicht mit Fahrzeugen befahren werden. Mit der Gemeinde Möhnesee wurde abgestimmt, dass vom Landschaftspflegetrupp der Gemeinde einige Abfallbehälter aufgestellt und regelmäßig geleert werden.

Weiterhin umzäunt und damit für die Öffentlichkeit unzugänglich bleibt der östliche Teil des Geländes mit dem Clubhaus und dem Unterkunftsgebäude. Auch die dortige Slipbahn kann nicht genutzt werden. Für die beiden Gebäude läuft derzeit ein Schadstoffgutachten über die vorhandene Bausubstanz. Ziel des Ruhrverbands ist es, diese Gebäude innerhalb des kommenden Winterhalbjahres vollständig und sachgerecht abzubrechen. Danach wird entschieden, ob die geräumte Fläche ebenfalls der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden kann, bis feststeht, wie es mit dem Gelände überhaupt weitergeht.

Der Ruhrverband wird die Fläche zukünftig nur sehr eingeschränkt pflegen, so dass sich dort kein Wald im Sinne des Gesetzes ausbildet. Die Vermarktung der Fläche auf Basis des bestehenden Bebauungsplans wird nicht aktiv weitererfolgt. Gern werden aber belastbare Nutzungskonzepte entgegengenommen. Wer ein solches Konzept vorlegen möchte, muss allerdings im Bedarfsfall alle konzeptbedingten Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanänderungen betreiben.

Die Gemeinde Möhnesee und der Ruhrverband bedauern, dass sich trotz intensiver Bemühungen absehbar keine attraktive Lösung abzeichnet, die eine touristische Aufwertung des Geländes und damit einen Gewinn für den Möhnesee darstellen würde.