Landesregierung will Wasser in NRW zu Markte tragen

Wasserwirtschaftsverbände kritisieren Schnellschuss von Schwarz-Gelb

„Der eiligst vorgelegte Gesetzesentwurf zur Novelle der Verbandsgesetze von CDU und FDP zeigt nicht nur, dass hier wohl eine Novelle im Galopp durch alle Gremien getragen werden soll, sondern auch, dass die erforderliche Sensibilität im Umgang mit Wasser als Lebensgrundlage und existentiellem Teil der Daseinsvorsorge nicht beachtet wird." So kritisiert Hans-Bernd Schumacher, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen und Geschäftsführer des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes die Vorlage eines Gesetzesentwurfs von CDU und FDP, in dem die hoheitlichen Aufgaben der gesetzlichen Wasserverbände und der Kommunen massiv beschnitten werden sollen. „Da muss an dieser Stelle die Frage erlaubt sein, ob bei der Abhandlung von Gesetzesentwürfen zum Thema Wasser nicht doch auch Experten und Bürgerinnen und Bürger gehört werden sollten.", so Schumacher weiter. CDU und FDP wollen mit dem Gesetzesentwurf profitorientierten Privatunternehmen den Weg bereiten, um neue Märkte für ihre Wassergeschäfte in NRW zu erschließen. In dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird Bezug genommen auf die jüngst erfolgten Übertragungen der Kanalnetze von Kommunen an Wasserverbände und diese Übertragungen als „wasserwirtschaftlich äußerst bedenklich" eingestuft. „Gerade hier zeigt sich, dass offenbar keinerlei wasserwirtschaftliche Expertise hinzugezogen wurde." so Schumacher. „Nur in der kommunalen und regionalen Wasserwirtschaft kann Qualität gewährleistet werden. Dies haben Verbände und Kommunen bisher eindrucksvoll bewiesen. Kanalnetze und Kläranlagen in einer Hand können bestens aufeinander abgestimmt werden und führen nicht nur zu einer Effizienzsteigerung, sondern auch automatisch zu einer Kostenoptimierung für die Bürgerinnen und Bürger". Der von CDU und FDP vorgelegte Gesetzesentwurf hat das politische Ziel, einen „Abwassermarkt" zu eröffnen und führt nach Einschätzung der agw damit automatisch zu einer Steuerpflicht in Bereich der Abwasserentsorgung, die bisher nicht gegeben war. Erfahrungsgemäß werden solche Belastungen dann auf die Endverbraucher abgewälzt. Musterrechnungen für den Freistaat Bayern haben ergeben, dass mit einer Steuerpflicht bei der Abwasserbeseitigung eine Gebührensteigerung von rund 20% einhergeht.

Parallel zu der ebenfalls von der Landesregierung geplanten Gemeindereform in NRW, nach der die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen massiv eingeschränkt werden soll, scheint auch der jetzt vorgelegte Gesetzesentwurf ein weiterer Baustein der Privatisierungsbemühungen „von oben" zu sein. In diesem Zusammenhang werden sich Mitgliedsverbände der AGW aktiv an der großen Demonstration der Initiative Kommunalwirtschaft von ver.di, dem VKU, dem KAV und weiteren Verbänden am kommenden Mittwoch, dem 07. März 2007, vor dem Düsseldorfer Landtag beteiligen. „Wasser ist keine Ware, sondern Lebensgrundlage für uns alle. Das werden wir deutlich zeigen.", stellt Schumacher klar.

Hintergrund

Die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW (AGW) ist ein Zusammenschluss aus Aggerverband, Bergisch-Rheinischem-Wasserverband, Emschergenossenschaft, Erftverband, LINEG, Lippeverband, Niersverband, Ruhrverband, Wasserverband Eifel-Rur und Wupperverband.

Ziel des Zusammenschlusses ist es, wasserpolitische Themen bürgernah zu kommunizieren und der breiten Öffentlichkeit die Bedeutung der Wasserwirtschaft deutlich zu machen. So sind die Wasserwirtschaftsverbände in weiten Teilen von Nordrhein-Westfalen für die Reinigung von Abwasser und die Bewirtschaftung von Grund- und oberirdischen Gewässern zuständig. Sie sind gemeinwohlorientiert und arbeiten ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die Verbände der AGW decken etwa zwei Drittel der Fläche des Landes NRW ab und betreiben über 330 Kläranlagen mit über 15 Mio. Einwohnerwerten. Neben diesen betreiben sie noch 24 Talsperren und sind für die Betreuung von rund 10.000 km Fließgewässer verantwortlich.