Kläranlagen des Ruhrverbands werden zu Unrecht diffamiert

Die "Welt am Sonntag" vom 20. Januar 2008 berichtet unter der Überschrift "Giftskandal ist längst nicht ausgestanden" über die PFT-Befunde an der Ruhr.

Der in diesem Beitrag erhobene Vorwurf, Hauptverursacher der PFT-Belastung in der Ruhr seien die Kläranlagen des Ruhrverbands, ist ungerechtfertigt und stützt sich auf falsche bzw. irreführende Behauptungen.

Das Umweltministerium NRW hat in einer Presseerklärung vom 21. Januar 2008 auf die Unzulänglichkeiten und mangelhafte Recherche und das bewusste Verbreiten von Unfug hingewiesen. Ergänzend hierzu stellen wir fest, dass der Ruhrverband seinen Pflichten zur Abwasserreinigung in jeder Hinsicht nachkommt und so zur Reinhaltung der Ruhr in erheblichem Maße beiträgt. Was die PFT-Belastung aus Kläranlagen betrifft, ist festzustellen, dass insoweit bis heute weder gesetzliche noch behördliche Anforderungen an den Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen existieren.

Weitere anzumerkende Punkte sind:

1)
Die PFT-Belastung in der Ruhr bei Essen ist seit Juni 2006 von über 100 Nanogramm pro Liter auf im Mittel 43 Nanogramm pro Liter im November 2007 zurückgegangen und liegt damit deutlich unter dem – von der deutschen Trinkwasserkommission für den lebenslangen Genuss von Trinkwasser – definiertem Richtwert von 300 Nanogramm pro Liter sowie deutlich unter dem wünschenswerten Zielwert von 100 Nanogramm pro Liter. Darüber hinaus liegt die PFT-Konzentration im gesamten Ruhrverlauf unterhalb des Zielwertes. Demzufolge gibt es in der Ruhr derzeit kein PFT-Problem.

2)
Die durch kriminelle Machenschaften verursachte PFT-Belastung der Möhnetalsperre hat im Zeitraum Juni 2006 bis Dezember 2007 um 80 Prozent abgenommen und bereitet daher keine Probleme.

3)
Die PFT-Belastung der Ruhr bei Essen stammte im Jahr 2007 zu etwa zwei Dritteln aus mit PFT belasteten Flächen. Wir erinnern daran, dass durch kriminelle Machenschaften landwirtschaftliche Flächen mit PFT verseucht wurden. Lediglich wenige Prozent der PFT-Belastung wurden durch die Abwässer der Haushalte und etwa ein Viertel durch industrielle Abwässer verursacht. Der industrielle Frachtanteil im Ruhreinzugsgebiet ist nach Erkenntnissen der Behörden auf einige Indirekteinleiter zurückzuführen. Betrachtet man zusätzlich, dass nur wenige Kläranlagen eine deutlich erhöhte PFT-Fracht aufweisen, so grenzen sich die sogenannten "Hot Spots" weiter ein. Falls es beabsichtigt ist, die schon unterhalb des Zielwertes der deutschen Trinkwasserkommission liegende PFT-Belastung der Ruhr weiter zu senken, so kann es nicht richtig sein, dass der Bürger letztendlich für die Aufrüstung der kommunalen Kläranlagen bezahlen muss, obwohl das Problem auf wenige Verursacher eingegrenzt und an diesen Stellen wesentlich wirtschaftlich er auf andere Weise behoben werden könnte.

4)
Die aktuellen PFT-Konzentrationen in der Ruhr werden vom Ruhrverband seit vielen Monaten transparent auf seiner Internetseite (www.Ruhrverband.de) veröffentlicht. Darüber hinaus werden die PFT-Messergebnisse an die Behörden weitergeleitet. Die in der Medienberichterstattung erwähnten Unterschiede zwischen den Frachtermittlungen der Bezirksregierung Arnsberg und des Ruhrverbands liegen darin begründet, dass die Bezirksregierung mit theoretischen Wassermengen (Jahreswassermenge geteilt durch 365 Tage) und der Ruhrverband mit den tatsächlichen Wassermengen am Tag der Probenahme gerechnet hat (Erklärung: Fracht = Konzentration mal Wassermenge). Hierbei handelt es sich um unterschiedliche Rechenwege.

5)
Die Reinigung der den kommunalen Kläranlagen des Ruhrverbands zufließenden Abwässer erfolgt nach den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben. Die häuslichen und gewerblichen Abwässer fließen den Kläranlagen in Mischung zu, häufig auch noch bereichert durch Niederschlagswässer. Die Reinigung dieser Abwässer ist dann gesetzeskonform und somit erfolgreich, wenn die in den Genehmigungsbescheiden vorgegebenen Grenzwerte für unterschiedliche Stoffgruppen eingehalten werden. Die Kostenerstattung für diese gesetzlich geforderten Reinigungsleistungen erfolgt nach Schlüsseln, die innerhalb des Ruhrverbands durch die Genossenschaft selbst von seiner Verbandsversammlung festgelegt wurden. Wenn sich gesetzliche Anforderungen verschärfen, bedeutet dies letztlich Kostenerhöhungen für die Mitglieder des Ruhrverbands.

6)
Sämtliche Kläranlagen des Ruhrverbands erfüllen seit Abschluss des 1,6 Milliarden Euro Investitionsprogramms Anfang 2006 alle an sie gestellten Anforderungen in hervorragender Weise. Landes- und bundesweit durchgeführte Leistungsvergleiche zeigen, dass die Abläufe der Ruhrverbandskläranlagen sauberer sind als im Durchschnitt der Klärwerke sowohl in NRW als auch in Deutschland insgesamt.