Ferienzeit: Freizeitvergnügen an den Ruhrverbandstalsperren

Klare Regeln sorgen für ungetrübten Badespaß

Alle Talsperren des Ruhrverbands verfügen laut europäischem Badegewässerreport auch 2009 über eine ausgezeichnete bzw. gute Badewasserqualität. Der Ruhrverband hat daher schon vor vielen Jahren als freiwillige Leistung Badestellen und Badeanstalten an der Bigge-, Henne-, Lister-, Möhne- und Sorpetalsperre eingerichtet. Darüber hinaus ermöglicht der Ruhrverband vielfältige weitere Freizeitnutzungen an den Talsperren wie Wandern, Radfahren, Angeln, Tauchen, Rudern, Paddeln, Surfen und Segeln.

Die Möglichkeiten der Freizeitnutzungen sind willkommene Zugaben für die Bevölkerung, denn in erster Linie dienen die Talsperren als große Wasserspeicher und stellen so die Trinkwassergewinnung im Ruhreinzugsgebiet sicher. Darüber hinaus erfüllen die Talsperren weitere wesentliche Funktionen wie Hochwasserschutz und Stromerzeugung aus Wasserkraft. Auch der Naturschutz ist ein wichtiger Faktor.

Damit die Talsperren des Ruhrverbands diesen vielfältigen Anforderungen gerecht werden können, ist die Einhaltung bestimmter Regeln notwendig:

•    Das Baden ist nur an den dafür ausgewiesenen Badeanstalten und Badestellen erlaubt. Im Übrigen gilt ein Badeverbot an den Talsperren des Ruhrverbands. Die Lage der ausgewiesenen Badeanstalten und Badestellen ergibt sich aus den entsprechenden Beschilderungen an den Talsperren. Darüber hinaus geben die jeweiligen Touristik GmbHs und der Ruhrverband Auskunft.

•    Beschilderungen, die der Ruhrverband an den Talsperren angebracht hat, informieren die Besucher über Erlaubtes und Verbotenes.

•    Die Besucher der Talsperren sollten so rücksichtsvoll sein, alles, was sie zu ihrem Ausflug mitgebracht haben, nachher auch wieder mitzunehmen. Zurückbleibender Müll verschandelt das Landschaftsbild und verschmutzt die Gewässer.

•    In den Wäldern um die Talsperren besteht bei Trockenheit extreme Waldbrandgefahr. Es ist verboten, dort zu grillen, Lagerfeuer anzuzünden oder die Wälder durch brennende Gegenstände zu gefährden. Der Wald reguliert den Wasserhaushalt auf natürliche Weise und nützt der Wasserqualität in den Talsperren.

•    Beim Rudern, Paddeln, Tauchen, Surfen und Segeln ist neben den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen die Bootsordnung des Ruhrverbands für die Talsperren zu beachten.

•    Angelerlaubnisscheine sind als Tages-, Zweitages-, Wochen- oder Jahresscheine bei den Tourismusbüros im Verbandsgebiet, in Angelgeschäften sowie an ausgewählten Kiosken und Tankstellen rund um die Talsperren erhältlich.

Bei Beachtung der Hinweise und Regeln können alle Nutzer ein unbeschwertes Freizeitvergnügen an den Ruhrverbandstalsperren erleben.

 

Info zum Ruhrverband
Der Ruhrverband ist ein öffentlich-rechtliches Non-Profit-Wasserwirtschaftsunternehmen und dem Allgemeinwohl verpflichtet. Sowohl beim Betrieb seiner Talsperren, die die Wasserversorgung von fünf Millionen Menschen sicherstellen, als auch bei der Abwasserreinigung für 60 Städte und Gemeinden im Einzugsgebiet von Ruhr und Lenne stehen Mensch und Umwelt im Zentrum seines Handelns, ohne dabei das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu vernachlässigen. Beispielsweise erfüllen die Kläranlagen des Ruhrverbands alle zu 100 Prozent die neuesten gesetzlichen Vorgaben und haben im Mittel bessere Ablaufwerte als der nordrhein-westfälische und bundesdeutsche Durchschnitt. Die Abwasserentsorgungskosten im Ruhreinzugsgebiet sind dabei sogar noch etwas geringer als der NRW-Durchschnitt.