Erste presserechtliche Erfolge gegen diffamierende Berichterstattung von David Schraven in der Welt am Sonntag über den vermeintlichen "Gift-Skandal" an der Ruhr
Durch die Berichterstattung wurde der Eindruck erweckt, der Ruhrverband sei Hauptverursacher einer einzigartigen PFT-Belastung der Ruhr, sei darüber hinaus verpflichtet, PFT im Abwasser seiner Kläranlagen zu entfernen und weigere sich, dieser Verpflichtung nachzukommen. In einer einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 20. März 2008 wurde nunmehr dem Verlag auf Antrag des Ruhrverbands verboten, weiter zu behaupten, dass aus den Kläranlagen
des Ruhrverbandes rund 70 Prozent des PFT in die Ruhr ausgeschieden würde. Verlag und Autor dürfen ferner nicht weiter den Eindruck erwecken, der Ruhrverband sei gegenüber der Industrie vertraglich verpflichtet, deren Abwässer in seinen Kläranlagen entlang der Ruhr von PFT zu reinigen. Darüber hinaus erwirkte der Ruhrverband vor dem Landgericht Berlin am 1. April 2008 ein Urteil, das den Axel Springer Verlag zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet. In der Gegendarstellung wird festgestellt, dass erstens keine Verpflichtung des Ruhrverbands besteht, die Abwässer in seinen Kläranlagen von der Industriechemikalie PFT zu reinigen, dass zweitens die vom Ruhrverband betriebene Möhnetalsperre kein weiterer Verursacher für die PFT-Belastung der Ruhr ist und dass schließlich das PFT-Vorkommen in der Ruhr nicht zu 70 % aus den Kläranlagen des Ruhrverbands stammt.
Vor dem Hintergrund dieser Gerichtsentscheidungen erscheint die vor allem von der Welt am Sonntag immer wieder angefachte Diskussion über die Qualität des Ruhrwassers und die Behauptung über die Notwendigkeit weiterer wasserwirtschaftlicher Maßnahmen, die letztlich vom Bürger bezahlt werden müssen, plötzlich in einem andern Licht.
Dem Axel Springer Verlag dürften diese presserechtlich erstrittenen Gerichtsentscheidungen ungelegen kommen, da die Welt am Sonntag in einer weiteren Ausgabe am 9. März 2008 ihre Berichterstattung über "Giftiges Wasser aus der Ruhr" in zwei großformatigen Beiträgen mit weiteren haltlosen Vorwürfen gegen den Ruhrverband fortgesetzt hat, die ebenfalls noch die Gerichte beschäftigen werden. In derselben Ausgabe rühmte der Chefredakteur Christoph Keese in einem Editorial den Autor seiner PFT-Beiträge als couragierten Journalisten, der es geschafft habe, Licht in eine rätselhafte Affäre zu bringen, obwohl der "öffentliche Verband", der die Wasseraufbereitung der Ruhr betreibe und eigentlich verpflichtet sei, zur Aufklärung beizutragen, angeblich "mauerte". Ausgerechnet für die jetzt von den Pressekammern der Landgerichte Hamburg und Berlin als in wesentlichen Punkten presserechtlich beanstandeten Artikel, soll deren Autor David Schraven am 7. Mai den "Wächterpreis der Tagespresse" erhalten, ein Preis, mit dem Journalisten ausgezeichnet werden, die "den Kampf um eine saubere Verwaltung aufnehmen und ohne Rücksicht auf Bürokratie und andere Machtgruppen Missstände schonungslos aufdecken".