Elektroboote dürfen zukünftig die Möhnetalsperre befahren

Die primäre Aufgabe des Ruhrverbands ist die überregionale Wasserwirtschaft an der Ruhr.

Das heißt vor allem, durch seine von Talsperren die Ruhr das ganze Jahr über mit genug Wasser zu versorgen und durch den Bau und Betrieb von Kläranlagen die Wasserqualität auf hohem Niveau zu halten. Durch diese Maßnahmen werden über 5 Millionen Menschen stets mit sauberem Wasser versorgt. Neben der wasserwirtschaftlichen Aufgabe ermöglicht der Ruhrverband auch Freizeitnutzungen an den Talsperren und Stauseen.

Um die Attraktivität für Segler, Angler und Bootsfahrer zu steigern, wird über einen Zeitraum von fünf Jahren der Gebrauch von Elektromotoren auf der Möhnetalsperre versuchsweise zugelassen. Die wichtige wasserwirtschaftliche Aufgabe der Möhnetalsperre darf dabei allerdings nicht gefährdet werden. Deshalb sind nur umweltschonende 12V-Elektromotore gestattet, welche durch Batterien besonderer Bauart (Gel- oder AGM-Batterien) oder solar mit Energie versorgt werden. Weiterhin wird die Höchstgeschwindigkeit auf 6 km/h begrenzt, um die weiteren Erholungssuchenden nicht zu stören und den Wellenschlag in Grenzen zu halten.

Die dafür notwendige Änderung der Gemeingebrauchsverordnung wurde im April dieses Jahres wirksam. Interessierte können ab dem 1. Juli die für den Einsatz von Elektromotoren notwendige Jahresplakette gegen ein Entgelt von 60 € an den bekannten Ausgabestellen erwerben. Ab dem 15. Juli darf dann die Möhnetalsperre mit elektrisch betriebenen Booten befahren werden. Weil das Startdatum in der Mitte des Jahres liegt, beträgt das Entgelt für das restliche Jahr 2006 nur 35 €. Große Boote (mit einer Messzahl von mehr als 6 m2) brauchen weiterhin die nach der Bootsordnung erforderliche Bootsplakette.