Biggedamm: Radfahrverbot vor dem Leuchtturm wird regelmäßig ignoriert
„Wir erlauben das Radfahren an der Biggetalsperre ja schon überall dort, wo es einigermaßen gefahrlos möglich ist. Aber dafür braucht es einfach gegenseitige Rücksichtnahme, die leider nicht immer vorhanden ist.“ Der Frust ist den Verantwortlichen der Hansestadt Attendorn, des Ruhrverbands, der örtlichen Polizeiwache und der Biggetal Gastronomie und Touristik GmbH (BGT) deutlich anzumerken.
Grund: Wie schon im Vorjahr kommt es vor dem Leuchtturm am Biggesee immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil das ausdrückliche Radfahrverbot vor dieser stark frequentierten Außengastronomie mit dem markanten Dach missachtet wird. Obwohl Schilder und Markierungen auf dem Asphalt ausdrücklich darauf hinweisen, dass Fahrräder auf einem rund 100 Meter langen Stück geschoben werden müssen, sind überhöhte Geschwindigkeiten, riskante Bremsmanöver und Beinahezusammenstöße an der Tagesordnung.
„Die Servicekräfte der Außengastro müssen den Weg queren, um an den Tischen zu bedienen. Spielende Kinder laufen hin und her, der Biggolino hat hier eine Haltestelle und lässt Fahrgäste ein- und aussteigen. Dieser Bereich ist viel stärker frequentiert als der Rest der Dammkrone“, erklärt Talsperrenbetriebsleiter Ralf Stötzel vom Ruhrverband die Situation vor Ort. „Wir haben das generelle Radfahrverbot auf dem Biggedamm vor einigen Jahren aufgehoben, weil es nicht mehr zeitgemäß war. Aber hier direkt vor dem Leuchtturm ist das Radfahren einfach zu gefährlich, das sehen wir bei schönem Wetter fast jeden Tag.“
Polizei, Ordnungsamt und Ruhrverband weisen daher darauf hin, dass Fahrräder in diesem Bereich geschoben werden müssen. Wer trotzdem fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarngeld geahndet werden kann.