Aktuelle Umfrage belegt: Bevölkerung will keine private Wasserwirtschaft

Am Donnerstag, dem 6. Dezember 2007 soll im Düsseldorfer Landtag die Novelle des Landeswassergesetzes in zweiter Lesung beraten und voraussichtlich verabschiedet werden.

Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP halten in der Gesetzesnovelle an der Option einer künftigen Privatisierung der bisher von Kommunen und Wasserverbänden wahrgenommenen Abwasserbeseitigung fest, obwohl sich Experten in einer Anhörung vor dem Umweltausschuss des Landtags im Juni 2007 mehrheitlich gegen eine Privatisierung der Abwasserbeseitigung ausgesprochen haben, da dies nachteilig für die Umwelt sei und einen Anstieg der Gebühren erwarten lasse. In der morgigen Landtagssitzung soll darüber hinaus – ebenfalls in zweiter Lesung – eine Änderung der Wasserverbandsgesetze beraten und beschlossen werden. Mit diesem Vorhaben wollen die Regierungsfraktionen den Kommunen die Möglichkeit nehmen, ihre Kanalnetze an die öffentlich-rechtlichen Wasserverbände zu übertragen, obwohl die Verbände für sie bereits seit Jahrzehnten die Kläranlagen und Regenbecken erfolgreich betreiben.

Eine aktuelle Umfrage, die das Institut für empirische Sozial- und Kommunikationsforschung e. V. im Auftrag des Ruhrverbands durchgeführt hat, zeigt eindeutig, dass diese Gesetzesänderungen nicht dem Bürgerwillen entsprechen. Bei der repräsentativen Umfrage im Einzugsgebiet der Ruhr bezogen über 90 Prozent der Befragten Stellung zu der Frage, ob sie die Wasserwirtschaft lieber in öffentlich-rechtlichen oder in privaten Händen sehen wollen. Unter ihnen waren lediglich 4 Prozent der Auffassung, dass die Wasserwirtschaft privat organisiert sein soll. 20 Prozent hatten hierzu keine eindeutige Meinung und etwa 76 Prozent (siehe Anlage) sprachen sich für den Erhalt der öffentlich-rechtlichen Organisation der Wasserwirtschaft aus.