Gemeinde Schalksmühle
Die Gemeinde Schalksmühle hat ihre Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 52 Abs. 2 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2020 auf den Ruhrverband übertragen.
Die technische und organisatorische Betriebsführung des Kanalisationsnetzes wird durch den Regionalbereich Süd in Plettenberg wahrgenommen.
Örtliche Sprechstunde für BürgerInnen
Für die örtliche Sprechstunde können BürgerInnen gerne telefonisch Termine im Rathaus Schalksmühle vereinbaren.
Die Gemeinde Schalksmühle ist weiterhin für den Kanalanschlussantrag zuständig.
Weitere Informationen sind auf der Website der Gemeinde zu finden.
AnsprechpartnerInnen für Fragen und Störungsmeldungen
Montag – Donnerstag von 8 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 13 Uhr
Ruhrverband
Regionalbereich Süd
Böddinghauser Weg 55
58840 Plettenberg
R-S-Post@ruhrverband.de
Özlem Özhan-Bulut
02391/598-152
ooe@ruhrverband.de
Außerhalb der Dienstzeiten