Die Quaggamuschel: Eine ernste Bedrohung für unsere Gewässer
Die Quaggamuschel (Dreissena rostriformis bugensis) stammt ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum und breitet sich seit einigen Jahren auch in Mitteleuropa stark aus. In den Talsperren des Ruhrverbands ist sie mittlerweile ein ernstzunehmendes Problem: In der Möhne- und der Sorpetalsperre wurden bereits große Bestände nachgewiesen, die erhebliche ökologische und technische Folgen mit sich bringen.
Einmal im neuen Gewässer angekommen, wachsen die Muschellarven innerhalb von 6 bis 12 Monaten zu erwachsenen Muscheln heran.
Diese geben dann große Mengen Eier, bzw. Spermien ins Wasser frei: Weibliche Quaggamuscheln produzieren bis zu 1 Mio. Eier, männliche Muscheln mehrere Milliarden Spermien jährlich. So entstehen innerhalb kurzer Zeit riesige Mengen an neuen Larven.
Zwei Quaggamuschellarven unter dem Mikroskop. Die Größe einer Quaggamuschellarve entspricht etwa der Dicke eines menschlichen Haares.
Weibliche Quaggamuschel bei der Eiabgabe.
Die erwachsene Muschel filtert enorme Mengen an Plankton aus dem Wasser. Dadurch entzieht sie heimischen Fischen und Kleintieren die Nahrungsgrundlage und gefährdet die biologische Vielfalt. In Nordamerika hat sie sich bereits zu einer dominanten Art entwickelt – im Lake Michigan macht sie heute mehr als 90 Prozent der gesamten Biomasse aus.
Auch für wasserwirtschaftliche Anlagen ist die Quaggamuschel gefährlich: Sie besiedelt in kürzester Zeit Rohre, Pumpen, Filter und andere technische Bauteile und verursacht dort hohe Reinigungskosten sowie Betriebsstörungen.
Verhinderung der Ausbreitung
Zu den Hauptübertragungswegen der Quaggamuschel in neue Gewässer zählen Boote, aber auch Freizeitausrüstung wie SUPs, Angel- oder Tauchequipment kann die Quaggamuschel übertragen. Nicht nur die erwachsenen Muscheln sind dabei ein Problem:
Die mikroskopisch kleinen Larven der Quaggamuschel können in Wasseransammlungen in Hohlräumen von Booten, Trailern oder Sportgeräten wochenlang überleben. Gelangen sie in ein neues Gewässer, entsteht dort schnell eine neue Muschelpopulation – mit erheblichen ökologischen und ökonomischen Folgen. Da die Muschellarven und auch befruchtete Eier der Quaggamuschel mit dem bloßen Auge nicht erkennbar sind, können sie unbemerkt von einem Gewässer in ein anderes reisen. Um diesen Ausbreitungspfad zu unterbrechen, hat der Ruhrverband Schutzmaßnahmen für seine Talsperren festgelegt.
Neue Schutzmaßnahmen und Regeln:
Für die bereits von der Quaggamuschel besiedelte Sorpe- und Möhnetalsperre gilt, dass eine weitere Ausbreitung der Quaggamuschel unterbunden werden soll, ebenso wie der Austrag in andere Gewässer. Zudem sollen die Talsperren vor weiteren invasiven Arten geschützt werden.
Die Bigge- und Listertalsperre sollen vor einer Quaggamuschel-Besiedlung geschützt werden.
Hennetalsperre
Die Hennetalsperre ist durch für die Quaggamuschel günstigen Wasserparameter besonders gefährdet. Da sie zudem wichtig für die Trinkwassergewinnung ist, gelten für die Hennetalsperre zukünftig strengere Regeln, um sie vor einem Quaggamuschel-Befall zu schützen:
- Nutzung ausschließlich von Booten mit festen Liegeplätzen
- Nur stationäre Verpachtungen (z. B. SUPs) möglich
- Kein Wechsel von Booten auf andere Gewässer
- Eigene Wassersportgeräte (SUPs, Kajaks, Kanus, Schlauchboote etc.) dürfen hier nicht genutzt werden
- Weiterhin erlaubt: Nutzung von Booten mit festen Liegeplätzen, Schwimmen, Tauchen, Angeln vom Ufer und Booten mit festen Liegeplätzen, wenn entsprechende Reinigung und Trocknung des Equipments durchgeführt wurde; Nutzung von stationären Verpachtungen von Freizeitbedarf an der Hennetalsperre
Das ändert sich ab 2026
Um unsere Talsperren langfristig zu schützen, tritt ab 2026 ein angepasstes Regelwerk für die Freizeitnutzung in Kraft.
- Der Kombi-Schein (Angellizenz) entfällt:
Ab 2026 wird der bisherige Kombi-Schein nicht mehr erhältlich sein. - Individuelle Vergabe von Boots- und E-Motor-Plaketten
Die Vergabe von Boots- und E-Motor-Plaketten wird künftig wieder für die Talsperren individuell geregelt, d.h. für jede Talsperre wird es eigene Plaketten geben.
Gewässerwechsel nur nach gründlicher Reinigung:
Vor jedem Gewässerwechsel (auch außerhalb des Sauerlands) müssen Boote und Freizeitausrüstung vollständig gereinigt und getrocknet werden, um eine weitere Ausbreitung zu unterbinden. Für Boote mit Plaketten, Optimisten, motorisierte Boote und Jollen gilt dabei die AHOI-Regel, für weiteres Freizeitequipment gilt eine vereinfachte Reinigungs- und Trocknungsregelung.
Die AHOI-Regel – so reinigen Sie richtig
A – Ausleeren
→ Entfernen Sie sämtliches Wasser aus Boot, Bilge, Zubehör und, falls vorhanden, Schwertkasten oder Kühlkreisläufen.
H – Hochdruckreinigen
→ Gründliche Reinigung der Bootsteile, die mit Wasser in Kontakt kommen (inklusive des Trailers), am besten mit 45–60 °C heißem Wasser. Bitte achten Sie darauf, dass der Waschplatz an die Kanalisation angeschlossen ist.
O – Optional desinfizieren
→ Mit 3 %iger Wasserstoffperoxidlösung (H₂O₂) die schwer zugänglichen Bereiche und Zwischenräume, in denen sich Wasser sammelt, behandeln und eine Stunde einwirken lassen. Achten Sie dabei auf die Materialverträglichkeit und Ihre eigene Sicherheit!
I – Intensiv trocknen
→ Lassen Sie Boot und Trailer mindestens 5 Tage lang vollständig durchtrocknen. Die Larven überleben kein vollständiges Austrocknen.
Für alle Wasser- und Angelsporttreibenden gilt:
Wassersportgeräte (z.B. SUPs, Kajaks, Kanus, Schlauchboote, Luftmatratzen, Bellyboats), Schwimmkleidung, Neoprenanzüge, Tauchzubehör (z.B. BCD, Regler, Maske, Schnorchel, Flossen) und Angelzubehör (z.B. Wathose, Angelrute, Kescher, Eimer) müssen vor dem Einsatz gereinigt und vollständig getrocknet werden, um zu verhindern, dass die Quaggamuschel in noch nicht besiedelte Gewässer eingeschleppt wird.
Nur durch die konsequente Mitwirkung aller, die auf den Talsperren des Ruhrverbands Boote und andere Wasserportgeräte nutzen, lässt sich die weitere Ausbreitung der Quaggamuschel eindämmen. Jede einzelne Maßnahme – sei es die gründliche Reinigung eines Bootes oder das Trocknen eines SUP-Boards – trägt dazu bei, die ökologischen Schäden zu begrenzen und die Funktionsfähigkeit unserer wasserwirtschaftlichen Anlagen langfristig zu sichern.