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Gewässer sind ein essenzieller Bestandteil des Wasser- und Naturhaushaltes. Bei der Gewässerbewirtschaftung spielen die Aspekte der Biodiversität sowie des Natur- und Artenschutzes genauso eine Rolle wie die hydraulische Leistungsfähigkeit. In der Vergangenheit wurden die Gewässer durch den Menschen teilweise negativ verändert. Eine ökologisch ausgerichtete Gewässerentwicklung gleicht die negativen Auswirkungen dieser Veränderungen unter Berücksichtigung eines schadlosen Hochwasserabflusses wieder aus.
Der Ruhrverband fühlt sich dem Ressourcen- und Naturschutz besonders verpflichtet. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) gibt für alle Oberflächengewässer in Europa das Ziel eines „guten chemischen und guten ökologischen Zustands“ vor. Die Wasserwirtschaft ist damit nicht nur nutzungsorientiert, sondern dient auch der nachhaltigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen (Flussgebietsmanagement).
Nach den Vorgaben der EG-WRRL ist ein regelmäßiges Gewässermonitoring erforderlich. Die Ergebnisse werden in den Gewässerzustandskarten dokumentiert. Sie zeigen, dass zur Erreichung des angestrebten guten Zustands vor allem Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur (Morphologie) erforderlich sind. Zur sinnvollen Auswahl und Anordnung der Maßnahmen hat der Ruhrverband gemeinsam mit dem Deutschen Rat für Landespflege e. V. (DRL) das „Strahlwirkungskonzept“ entwickelt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat diese Grundlagen weiterentwickelt und in der Arbeitshilfe „Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept in der Planungspraxis“ zusammengefasst.
Durch den Klimawandel nehmen Hochwasserereignisse sowohl in ihrer Häufigkeit als auch in ihrer Intensität zu. Im Rahmen von Gewässerentwicklungsmaßnahmen gilt es daher, dem Gewässer wieder mehr Raum zu geben, um Retentionsräume zur Abflussverzögerung zu schaffen.
Für das Hochwassermanagement gibt es in Nordrhein-Westfalen und im Einzugsgebiet der Ruhr folgende Zuständigkeiten: