Der Abflussbereich der Hennetalsperre, umgeben von dichter Vegetation. Tosendes Wasser fließt durch eine Betonkonstruktion in ein Flussbett. Das Bild zeigt die Wasserabgabe der Talsperre nach Regenfällen.

Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz

Naturnahe Gewässer fördern die Artenvielfalt

Gewässer sind ein essenzieller Bestandteil des Wasser- und Naturhaushaltes. Bei der Gewässerbewirtschaftung spielen die Aspekte der Biodiversität sowie des Natur- und Artenschutzes genauso eine Rolle wie die hydraulische Leistungsfähigkeit. In der Vergangenheit wurden die Gewässer durch den Menschen teilweise negativ verändert. Eine ökologisch ausgerichtete Gewässerentwicklung gleicht die negativen Auswirkungen dieser Veränderungen unter Berücksichtigung eines schadlosen Hochwasserabflusses wieder aus.

Der Ruhrverband fühlt sich dem Ressourcen- und Naturschutz besonders verpflichtet. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) gibt für alle Oberflächengewässer in Europa das Ziel eines „guten chemischen und guten ökologischen Zustands“ vor. Die Wasserwirtschaft ist damit nicht nur nutzungsorientiert, sondern dient auch der nachhaltigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen (Flussgebietsmanagement).

Nach den Vorgaben der EG-WRRL ist ein regelmäßiges Gewässermonitoring erforderlich. Die Ergebnisse werden in den Gewässerzustandskarten dokumentiert. Sie zeigen, dass zur Erreichung des angestrebten guten Zustands vor allem Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur (Morphologie) erforderlich sind. Zur sinnvollen Auswahl und Anordnung der Maßnahmen hat der Ruhrverband gemeinsam mit dem Deutschen Rat für Landespflege e. V. (DRL) das „Strahlwirkungskonzept“ entwickelt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat diese Grundlagen weiterentwickelt und in der Arbeitshilfe „Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept in der Planungspraxis“ zusammengefasst.

Hochwasserschutz

Durch den Klimawandel nehmen Hochwasserereignisse sowohl in ihrer Häufigkeit als auch in ihrer Intensität zu. Im Rahmen von Gewässerentwicklungsmaßnahmen gilt es daher, dem Gewässer wieder mehr Raum zu geben, um Retentionsräume zur Abflussverzögerung zu schaffen.

Für das Hochwassermanagement gibt es in Nordrhein-Westfalen und im Einzugsgebiet der Ruhr folgende Zuständigkeiten:

  • Für das Hochwasserrisikomanagement sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen zuständig. Sie setzen auch die Überschwemmungsgebiete durch Rechtsverordnung fest.
  • Für den Hochwasserschutz an der Ruhr und ihren Nebenflüssen sind in der Regel die jeweiligen Städte und Gemeinden zuständig.
  • Im Rahmen der Gewässerunterhaltungspflicht ist der ordnungsgemäße Wasserabfluss im vorhandenen Abflussquerschnitt sicherzustellen. Gewässerunterhaltungspflichtig sind in der Regel die jeweiligen Städte und Gemeinden. Auf Wunsch der Kommunen kann der Ruhrverband die Gewässerunterhaltungspflicht übernehmen. Für die Gewässer erster Ordnung ist das Land NRW gewässerunterhaltungspflichtig.
  • Die Talsperrensteuerung erfolgt durch den Ruhrverband in Abstimmung mit dem Hochwassermeldedienst der Bezirksregierung Arnsberg.
  • Für die Warnung vor Hochwassersituationen ist das Land NRW zuständig. An Ruhr, Lenne, Volme und Lippe wird diese Aufgabe durch den Hochwassermeldedienst bei der Bezirksregierung Arnsberg wahrgenommen.
  • Im Hochwasserfall sind die Katastrophenschutzorganisationen (Feuerwehr, Polizei, THW, etc.) für die Gefahrenabwehr zuständig.