You are here:
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie gibt dem Schutz der Gewässer, der für künftige Generationen von existenzieller Bedeutung ist, einen rechtlichen Rahmen.
Am 22. Dezember 2000 trat die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) in Kraft. Sie trägt stark dem Gedanken des Flussgebietsmanagements Rechnung und verfolgt als Kernziel den Schutz der aquatischen Ökosysteme im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der Umwelt. Im Gegensatz zur bisherigen, eher nutzungs- und maßnahmenbezogenen sowie sektoralen Betrachtung der Gewässer steht bei der EU-WRRL eine übergreifende, integrale Betrachtung der Systeme Grundwasser und Oberflächengewässer (Fließgewässer, stehende Gewässer, Übergangsgewässer und Küstengewässer) im Vordergrund.
Mit dieser übergreifenden Betrachtung des gesamten Gewässersystems ist konsequenterweise auch die Ausweitung der bisher eher administrativ ausgerichteten und meist ortsbezogenen Handlungsradien auf das gesamte Flusseinzugsgebiet verbunden. Deutschlandweit wurden im Hinblick auf die EU-WRRL zehn überregionale, meist länderübergreifende Flussgebietseinheiten abgegrenzt, die wiederum zur besseren Handhabbarkeit in regionale Bearbeitungsgebiete untergliedert sind.
In Nordrhein-Westfalen stellt das Gewässersystem der Ruhr ein solches Bearbeitungsgebiet dar. Nach den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist das Ruhreinzugsgebiet wie folgt untergliedert:
Die Umsetzung der EG-WRRL fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer.