Europäische Wasserrahmenrichtlinie

Gewässerschutz für Mensch und Umwelt

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie gibt dem Schutz der Gewässer, der für künftige Generationen von existenzieller Bedeutung ist, einen rechtlichen Rahmen.

Am 22. Dezember 2000 trat die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) in Kraft. Sie trägt stark dem Gedanken des Flussgebietsmanagements Rechnung und verfolgt als Kernziel den Schutz der aquatischen Ökosysteme im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der Umwelt. Im Gegensatz zur bisherigen, eher nutzungs- und maßnahmenbezogenen sowie sektoralen Betrachtung der Gewässer steht bei der EU-WRRL eine übergreifende, integrale Betrachtung der Systeme Grundwasser und Oberflächengewässer (Fließgewässer, stehende Gewässer, Übergangsgewässer und Küstengewässer) im Vordergrund.

Mit dieser übergreifenden Betrachtung des gesamten Gewässersystems ist konsequenterweise auch die Ausweitung der bisher eher administrativ ausgerichteten und meist ortsbezogenen Handlungsradien auf das gesamte Flusseinzugsgebiet verbunden. Deutschlandweit wurden im Hinblick auf die EU-WRRL zehn überregionale, meist länderübergreifende Flussgebietseinheiten abgegrenzt, die wiederum zur besseren Handhabbarkeit in regionale Bearbeitungsgebiete untergliedert sind.

In Nordrhein-Westfalen stellt das Gewässersystem der Ruhr ein solches Bearbeitungsgebiet dar. Nach den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist das Ruhreinzugsgebiet wie folgt untergliedert:

  • 122 Gewässer haben ein eigenes Einzugsgebiet von mehr als zehn Quadratkilometern und sind damit berichtspflichtig.
  • Sie haben eine Fließlänge von rund 1.850 Kilometern, was etwa 26,5 Prozent des insgesamt rund 7.000 Kilometer langen Fließgewässersystems der Ruhr entspricht.
  • Diese 122 Gewässer sind in 243 Wasserkörper unterteilt, von denen 178 als natürlich und 65 als hydromorphologisch erheblich verändert eingestuft sind.
  • Für das Grundwasser wurden 30 Wasserkörper abgegrenzt.


Die Umsetzung der EG-WRRL fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer.