Ärgerliches Déjà-vu: Schon wieder Vandalismusschäden an der Biggetalsperre

Vor allem zu Beginn der Outdoorsaison häufen sich die Vorfälle – Allgemeinheit muss büßen

Kaum bringt der Frühling die ersten freundlichen Sonnenstrahlen und warmen Temperaturen ins Land, schon hat der Ruhrverband mit einem leider altbekannten Problem zu kämpfen: Vandalismus an seinen Talsperren. In diesem Jahr hat es wieder einmal die Biggetalsperre als erste getroffen. Am Mittwochabend (15. April) haben Unbekannte auf dem Randweg zwischen der Waldenburger Bucht und dem rechten Eingangsbauwerk am Biggedamm eine Spur der Verwüstung hinterlassen. Zaunelemente und Mülleimerdeckel wurden abgerissen und zum Teil ins Wasser geworfen sowie Schilder, Baken und Beleuchtungen einer Baustelleneinrichtung demoliert. Der Ruhrverband hat Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet.

Wie fast immer in solchen Fällen muss auch diesmal die Allgemeinheit für die Tat einiger Unbelehrbarer büßen. Denn während die Schäden an den Zäunen und der Baustellenabsperrung so zeitnah wie möglich behoben werden müssen, werden die insgesamt fünf kaputten Mülleimer auf dem betroffenen Teilstück erst einmal ersatzlos demontiert. Die Kosten, die die Behebung des angerichteten Schadens verursacht, trägt ebenfalls die Allgemeinheit, da die Leistungen des Ruhrverbands über Pflichtbeiträge auf seine genossenschaftlichen Mitglieder (darunter Kommunen und Wasserwerksbetreiber) umgelegt und in der Folge über Abwassergebühren und Trinkwasserrechnungen von den Bürgerinnen und Bürgern bezahlt werden.

Aus Erfahrung blicken die Betriebsverantwortlichen der Ruhrverbandstalsperren mit einer gewissen Sorge auf die bevorstehenden langen Feiertagswochenenden im Mai und Juni (1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Fronleichnam), denn sie bringen besonders viele Vandalismusschäden, Vermüllungen und sonstige Spuren ausufernder Partynächte mit sich. Manche Treffpunkte rund um Bigge-, Möhne-, Sorpetalsperre und Co. haben sich zu regelrechten Hotspots entwickelt. Ein großes Problem ist dabei auch das Grillen, das aus Gründen des Gewässerschutzes verboten und nach dem letzten niederschlagsarmen Winter wegen der Trockenheit der Böden besonders gefährlich ist.

Der Ruhrverband appelliert daher aus aktuellem Anlass wieder einmal an alle Besucherinnen und Besucher, sich verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll zu verhalten, keinen Müll zu hinterlassen und keine Schäden zu verursachen. Das Grillen ist auf den öffentlich zugänglichen Uferflächen und Uferrandstreifen verboten, auch im Wald ist offenes Feuer in NRW grundsätzlich untersagt. Vom 1. März bis zum 31. Oktober jedes Jahres gilt im Wald zudem Rauchverbot. Was rund um die Talsperren erlaubt und verboten ist, regeln die Freizeitordnung und die Gemeingebrauchsverordnung der Bezirksregierung Arnsberg: https://ruhrverband.de/services/sport-und-freizeit-tipps/freizeitordnung. Verstöße gegen geltendes Recht bringt der Ruhrverband grundsätzlich zur Anzeige.

Erst kürzlich aufgestellt wurden dieser und weitere Müllbehälter am Biggerandweg. Unbekannte haben nun die Deckel abgerissen und ins Wasser geworfen (Foto: Ruhrverband).

Vermüllungen wie auf dieser älteren Aufnahme von der Sorpetalsperre gibt es an den Gewässern des Ruhrverbands vor allem nach warmen Nächten immer wieder (Foto: Archiv Ruhrverband).