Umsatzsteuergesetz: Bootsplaketten und Angelkarten werden teurer

Für unternehmerische Leistungen des Ruhrverbands werden künftig 19 % Umsatzsteuer fällig

Zum Jahresende 2022 läuft die bisherige Übergangsregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz aus. Das hat auch Auswirkungen auf die Freizeit- und Erholungsnutzung an den Talsperren des Ruhrverbands im Sauerland. Der Ruhrverband muss nämlich – wie alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts – seine auf privatrechtlicher Grundlage erbrachten Lieferungen und Leistungen künftig der Umsatzsteuer unterwerfen. Dies ist notwendig geworden, weil die frühere umsatzsteuerliche Regelung nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs gegen europäische Vorgaben verstoßen hatte.

Die neue Umsatzsteuerpflicht betrifft unter anderem die E-Motor- und Bootsplaketten sowie die Angelkarten, die der Ruhrverband für seine Talsperren ausgibt. Ab dem 1. Januar 2023 verstehen sich daher die in den Onlineshops und an den Verkaufsstellen vor Ort ausgewiesenen Preise inklusive der Umsatzsteuer in Höhe von aktuell 19 %.

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